Infoveranstaltung im Landratsamt
Das neue „Starke-Familien-Gesetz“: Bildung und Teilhabe für alle Kinder

10.10.2019 | Stand 31.07.2023, 4:39 Uhr
−Foto: n/a

Kinder in Krippe, Kindergarten und Schule sowie deren Eltern haben Anspruch auf Leistungen des Bildungspaketes der Bundesregierung. Über die konkreten Inhalte des neuen „Starke-Familien-Gesetz“ wurden Vertreter der Gemeinden, der Schulen und der Kindergärten im Landkreis bei einer Informationsveranstaltung am Landratsamt aufgeklärt.

DINGOLFING-LANDAU Mitarbeiter des Sachgebietes „Soziales und Senioren“ hatten die Veranstaltung organisiert. „Erfreulicherweise sind viele Multiplikatoren unserer Einladung gefolgt und haben sich das nötige Wissen über das neue Gesetz angeeignet“, so Sachgebietsleiter Johann Beck. Mitarbeiterin Michaela Dobler, die die Veranstaltung organisiert hatte, informierte über die Möglichkeiten auf Zuschüsse oder Kostenübernahmen und erklärte, wie die Antragsteller vorgehen müssen.

Zuschüsse gibt es für Essen (in voller Höhe), Schulbedarf (jährlich 150 Euro), Lernförderung (nach Bedarf), Klassenfahrten (in voller Höhe), Ausflüge, Sport- und Vereinsleben (monatlich 15 Euro), in Einzelfällen auch für die Schülerbeförderung. Die Leistungen gelten pro Kind. Leistungsberechtigt sind vor allem einkommensschwache Familien, die wenig Geld zur Verfügung haben. Das Bildungspaket hilft hier den Kindern, trotzdem dabei sein zu können und den Geldbeutel der Eltern zu entlasten.

Kinder und Jugendliche brauchen Chancen und haben ein Recht zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben sowie guter Bildung. Deshalb sollten sich die Eltern nicht scheuen, sich zu informieren und wenn möglich die Leistung in Anspruch zu nehmen. Wo eine Grundvoraussetzung gegeben ist, werden auch Zuschüsse gewährt.

Die Inanspruchnahme ist einfach und unbürokratisch. Das Starke-Familien-Gesetz (StaFamG) gilt für Familien, die beispielsweise Wohngeld, Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Leistungen des Jobcenters erhalten.

Bezieher von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag wenden sich an das Amt für Soziales und Senioren am Landratsamt in Dingolfing, Obere Stadt 1, Zimmer 45, Tel. 08731 87-455 (Michaela Dobler), Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an Franz Sasum, Zimmer 44, Tel. 08731 87-454. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II wenden sich an das Jobcenter, Aitrachstr. 7, Dingolfing, Tel. 08731 374759 (Katharina Ingerl) oder an 08731 374783 (Vermittlung). Auch Vereine und Anbieter von Freizeiten, Schulen, Kitas, Elternvertreter sowie alle Interessierten sind aufgerufen, sich zu informieren und mitzuhelfen, dass kein berechtigtes Kind ausgeschlossen wird.

Dingolfing-Landau