Vortrag
Wer bezahlt das Pflegeheim?

23.01.2020 | Stand 04.08.2023, 3:08 Uhr
−Foto: n/a

Hengersberger Bürgerblock veranstaltete eine Informationsveranstaltung.

HENGERSBERG Dass das Thema Pflege und Pflegeheim für viele aktuell ist, bestätigte der Besuch von über 100 Personen im Hotel am Ohewehr. Der Hengersberger Bürgerblock HBB hatte zu einem öffentlichen Vortrag mit dem Thema „Wer bezahlt das Pflegeheim?“ eingeladen.

Anja Holzfurtner, die Vorsitzende des Hengersberger Bürgerblocks, konnte neben den vielen Interessierten als profunden Referenten Herrn Hermann Mayer, den Geschäftsführer des Wohn- und Pflegezentrums St. Gotthard begrüßen.

Hermann Mayer gliederte seinen Vortrag mit der Vorstellung der aktuellen Rechtslage, der Verfahren zur Ermittlung der Pflegegrade, der Kosten einer Pflegeeinrichtung und der Vorstellung der geplanten Umbaumaßnahmen am Wohn- und Pflegezentrum Sankt Gotthard, der mit einer Power-Point Präsentation hinterlegt war.

Mayer zeigte auf, dass die bisherigen Pflegestufen in Pflegegrade überführt wurden. Beim Pflegegrad wird die Selbstständigkeit der zu begutachtenden Person bewertet. Je mehr Hilfe benötigt wird, umso höher ist der Pflegegrad. Dabei werden sechs Kriterien wie Mobilität, Selbstversorgung und die Gestaltung des Alltagslebens bewertet. Je nach Punktzahl ergibt sich der Pflegegrad, daraus abgeleitet das zu beziehende Pflegegeld und die Pflegesachleistung.

Weiter zeigte Mayer auf, wie sich die Pflegekosten entwickeln, die sich aus den Betriebskosten und den Personalkosten zusammensetzen. Die Berechnung und Anerkennung erfolgt in einem streng geregelten Verfahren zwischen den Leistungserbringern (Alten- und Pflegeheimen) sowie den Kostenträgern (Pflegekassen und Bezirk Niederbayern als Vertreter der Bewohner). Der Aufwand für die pflegerische Versorgung wird überwiegend durch die Pflegeversicherung getragen, während der Aufwand für Unterkunft und Verpflegung grundsätzlich selbst zu tragen ist.

Kann der Eigenanteil nicht erbracht werden, greift die Unterstützung durch den Bezirk Niederbayern. In mehreren Beispielen wurde aufgezeigt, wie sich die Sozialhilfe errechnet. Vorrangig wird aber geprüft, was der Bedürftige selbst leisten kann. Betrachtet werden das eigene Einkommen und Vermögen, aber auch inwieweit eine Unterstützung anderer gefordert werden kann. Geprüft werden dabei Ansprüche aus Übergabeverträgen, die Rückforderung von verschenktem Vermögen und die Heranziehung Unterhaltspflichtiger.

Mayer zeigte noch auf, wie das Wohn- und Pflegezentrum Sankt Gotthard zukunftsfähig umgebaut wird. Künftig können umfassende Dienstleistungsangebote ambulant und stationär angeboten werden. Es wird die notwendige Infrastruktur geschaffen, um in der Altenhilfe verschiedene Versorgungsformen für alle Situationen des Alters anbieten zu können. Geplant sind Pflegewohngemeinschaften, ambulant betreutes Wohnen, beschützende Einrichtung, barrierefreie Wohnungen und Plätze für die Tagespflege. Dabei steht jeweils der Mensch mit seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt. Cafeteria und Begegnungsräume für Feste mit bis zu 150 Plätzen werden für Geburtstage, Jubiläen, für Vereine, kulturelle Veranstaltungen und private Feiern zur Verfügung stehen.

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