Beschlüsse
Erste Fahrradstraße Niederbayerns und 30er-Zone

05.04.2019 | Stand 04.08.2023, 16:47 Uhr
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Am vergangenen Donnerstag kam der Deggendorfer Verkehrsausschuss zu seiner 2. Sitzung des Jahres zusammen. Hier die wichtigsten Entscheidungen im Überblick.

DEGGENDORF Ausweisung der sogenannten „Alten Mettener Straße“ als Fahrradstraße ab der Abzweigung der Ortsstraße „An der Leiten“ bis zur Stadtgrenze Richtung Metten:

Die Alte Mettener Straße wird in eine Fahrradstraße umgewandelt. Sie ist die erste Fahrradstraße Niederbayerns! Damit das Umfahren von Staus auf der Staatsstraße durch Pkw und Lkw künftig vermieden werden kann, werden auf Höhe Schalterbach zwei Poller errichtet. Der Verkehrsausschuss beschloss die Ausweisung als Fahrradstraße mit folgenden Vorgaben:

1. Die sogenannte „Alte Mettener Straße“ wird in beiden Richtungen zwischen der Einmündung der Ortsstraße An der Leiten und der Stadtgrenze zum Markt Metten (beim Schalterbach) als Fahrradstraße (Zeichen 244.1 StVO) ausgewiesen.

2. Das Zeichen 244.1 StVO wird ergänzt mit dem Zusatzzeichen 1020-30 StVO (Anlieger und Symbol „Mofa“ frei).

3. In Richtung Metten unmittelbar vor der Einmündung der Ortsstraße Schalterbach wird die Durchfahrt für mehrspurige Fahrzeuge mit verschließbaren, retroreflektierenden Sperrpfosten verhindert. Mit Zeichen 357-50 StVO zu Beginn der Fahrradstraße ist auf die Durchlässigkeit der Sackgasse für den Fußgänger, Rad- und Mofa Verkehr hinzuweisen.

4. Die außerorts vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkung „50“ (274-50 StVO) sowie das Durchfahrtsverbot (Z 250 StVO incl. Zusatzzeichen Anlieger, Radfahrer und Mofas frei) sind zu entfernen.

Ausweisung einer Geschwindigkeitsbegrenzung „30“ in der Thanhofstraße zwischen der Einmündung in die Hengersberger Straße und Einmündung der Deggenauer Straße; Antrag von Anwohnern.

Anwohner und Kinder der Thanhofstraße und der Hängbachstraße bitten den Weg zur Bushaltestelle und zum Spielplatz (Dorfplatz in der Deggenau) insbesondere für Kinder sicherer zu machen. Der Verkehrsausschuss beschloss, in der Thanhofstraße zwischen der Einmündung in die Hengersberger Straße und der Einmündung Deggenauer Straße im Bereich der ausgewiesenen Gefahrenstelle (Kinder) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h (Zeichen 2074-30 StVO) festzusetzen.

Ausweisung einer Geschwindigkeitsbegrenzung „70“ auf der Gemeindeverbindungsstraße Rettenbach – Plattling.

Der Verkehrsausschuss beschloss, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Gemeindeverbindungsstraße Rettenbach – Plattling in beiden Richtungen auf 70 km/h (Zeichen 274-70 StVO) festzusetzen.

Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Michaelsbucher Straße am Ortseingang von Rettenbach.

Der Verkehrsausschuss beschloss, in der Michaelsbucher Straße anstelle der bisherigen Fahrbahnverengung eine Fahrbahnschwelle zu montieren und die zulässige Höchstgeschwindigkeit ca. 30 m beidseits der Schwelle auf 30 km/h zu beschränken.

Errichtung von Überquerungshilfen im Nördlichen Stadtgraben.

Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung im Nördlichen Stadtgraben ist es für Fußgänger schwierig, auf die andere Fahrbahnseite zu wechseln. Deshalb werden im Nördlichen Stadtgraben durch Beschluss des Ausschusses auf Höhe der Haus-Nrn. 7 und 35 zwei provisorische Mittelinseln als Überquerungshilfen eingebaut.

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