Volksbegehren in Deggendorf
Rettet die Bienen!

25.01.2019 | Stand 01.08.2023, 14:39 Uhr
−Foto: n/a

Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren beginnt am Donnerstag, 31. Januar, und endet am Mittwoch, 13. Februar.

DEGGENDORF Eintragungsberechtigt in Deggendorf sind alle Stimmberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen gültigen Eintragungsschein einer anderen bayerischen Gemeinde für das Volksbegehren vorlegen. Zur Eintragung ist auf jeden Fall ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Die Eintragung kann grundsätzlich nur persönlich vorgenommen werden. Eine Stellvertretung ist unzulässig. Ebenso besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären.

Als Eintragungsraum ist das Bürgeramt, Zimmer-Nr. 22 und 23, Franz-Josef-Strauß-Straße 3, 94469 Deggendorf, bestimmt. Die Bürger werden gebeten, im Foyer des Neuen Rathauses bei der Aufrufanlage des Bürgeramtes ein Ticket „Volksbegehren“ zu lösen.

Eintragen kann man sich zu den folgenden Öffnungszeiten:

Montag 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

Zusätzlich werden folgende Sonderöffnungszeiten angeboten:

Donnerstag, 07.02.2019, 16:00 bis 20:00 Uhr

Samstag, 09.02.2019, 10:00 bis 13:00 Uhr

Weitere Auskünfte erteilt das Bürgeramt unter der Telefonnummer 0991/2960-310.

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