Landtags- und Bezirkswahl
Die Wahlbenachrichtigungskarten sind unterwegs

13.09.2018 | Stand 29.07.2023, 0:25 Uhr
−Foto: Foto: Ursula Hildebrand

24.800 stimmberechtigte Bürger der Stadt erhalten bis spätestens 23. September die Wahlbenachrichtigungskarte, mit der sie über das Wahllokal, in dem sie wählen können, informiert werden.

DEGGENDORF Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhält, aber trotzdem glaubt stimmberechtigt zu sein, sollte im Wahlamt nachfragen, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis der Stadt Deggendorf vorliegt, denn dies ist Voraussetzung für das Wahlrecht. Jeder Stimmberechtigte kann in dem zugewiesenen Wahllokal mit der Wahlbenachrichtigungskarte oder mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass wählen; Voraussetzung ist jedoch immer der Eintrag in das jeweilige Wählerverzeichnis.

Gleichzeitig haben die Stimmberechtigten die Möglichkeit, mit der Wahlbenachrichtigungskarte einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen – ohne Angaben von Gründen – anzufordern. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist hierzu vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und in einem frankierten Umschlag an die Stadt Deggendorf, Wahlamt, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf, zu senden.

Die Stimmberechtigten können die Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch persönlich im Neuen Rathaus, Wahlamt, Zimmernummer 11, abholen. Die Briefwahlunterlagen dürfen an Dritte ausgehändigt werden, wenn die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte einschließlich der Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben ist. Eine bevollmächtigte Person darf dabei nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Durch den zusätzlichen Service der Stadt Deggendorf unter www.buergerserviceportal.de/ bayern/deggendorf hat jeder Wähler zudem die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen einfach und bequem über das Internet anzufordern. Hierbei sind der Stimmbezirk und die Wählerverzeichnisnummer anzugeben.

Außerdem können Sie die Briefwahlunterlagen auch über Ihr Smartphone anfordern. Dazu scannt man den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ein. Eine zusätzliche Antragstellung per Post oder Fax ist hier nicht mehr notwendig.

Die Antragstellung kann auch per E-Mail an buergeramt@deggendorf.de unter Nennung von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständiger Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) erfolgen, nicht aber telefonisch oder per SMS.

Für die Landtags- und Bezirkswahl 2018 am 14. Oktober kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bis Freitag, 12. Oktober, um 15 Uhr im Wahlamt der Stadt Deggendorf beantragt werden.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, ist eine Erteilung des Wahlscheins noch bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich.

Deggendorf