Geldwäschegesetz
Regierung von Niederbayern prüft Immobilienmakler

01.08.2018 | Stand 31.07.2023, 10:58 Uhr
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Geldwäsche ist strafbar. Ein wichtiger Ansatz der Geldwäschebekämpfung ist die Verhinderung anonymer wirtschaftlicher Transaktionen. Die Regierung von Niederbayern wird deshalb zukünftig auch überprüfen, ob die Immobilienmakler in Niederbayern und Oberbayern die gesetzlichen Meldepflichten einhalten.

NIEDERBAYERN Betroffen von den Vorschriften sind Immobilienmakler, die den Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten vermitteln. Vermietungsmakler unterliegen dagegen nach aktuellem Rechtsstand nicht dem Geldwäschegesetz.

Im Rahmen der Neufassung des Geldwäschegesetzes im Juni 2017 wurde unter anderem auch der Zeitpunkt verändert, ab dem Immobilienmakler ihre Vertragspartner identifizieren müssen. Die Identifizierung der Vertragspartner, eine der Kernpflichten des Geldwäschegesetzes, muss nunmehr erfolgen, sobald ein ernsthaftes Interesse am Abschluss des Kaufvertrages besteht und die Kaufvertragsparteien hinreichend bestimmt sind.

Neben Immobilienmaklern wird der Schwerpunkt der Prüfungen weiterhin auch auf Unternehmen liegen, die mit hochwertigen Gütern handeln und eine hohe Bargeldintensität aufweisen. Die wichtigste Änderung für diese Unternehmen im Rahmen der letzten Gesetzesänderung war die Absenkung der Bargeldschwelle von 15.000 Euro auf 10.000 Euro, ab welcher die Vertragspartner identifiziert werden müssen. Zudem bestehen die Identifizierungspflichten nun sowohl bei der Annahme als auch beim Tätigen von Barzahlungen.

Alle Unternehmen, die dem Geldwäschegesetz unterliegen, können sich über weitere Informationen zu geldwäscherechtlichen Pflichten auf der Internetseite der Regierung von Niederbayern informieren.

Deggendorf