Wichtige Regelungen
Urlaubsplanung mit Arbeitsagentur und Jobcenter abstimmen

01.06.2018 | Stand 29.07.2023, 8:39 Uhr
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Zum Start in die Urlaubssaison weist die Agentur für Arbeit Deggendorf auf gesetzliche Regelungen hin, die vor Antritt der Reise zu beachten sind. Arbeitslose können – unter weiterem Bezug von Arbeitslosengeld I für maximal drei Wochen im Kalenderjahr – Urlaub nehmen. Allerdings wird die Reise nur dann genehmigt, wenn in dieser Zeit keine Aussicht auf Vermittlung in Arbeit besteht, keine berufliche Bildungsmaßnahme vorgesehen ist, und der Urlaub mit der zuständigen Agentur für Arbeit vor Beginn der Reise abgestimmt wurde.

DEGGENDORF Zu beachten bleibt: Bei längerem, aber genehmigten Urlaub, gibt es ab Beginn der vierten Woche keine Leistungen mehr, von der Agentur für Arbeit. Bei einer Ortsabwesenheit von mehr als sechs Wochen im Jahr wird die Zahlung bereits ab dem ersten Urlaubstag eingestellt. Arbeitslosen, die ohne vorherige Absprache verreisen, wird die Zahlung von Arbeitslosengeld für die Dauer der Abwesenheit versagt, und bereits ausgezahlte Leistungen werden zurückgefordert. Auch wird der Krankenversicherungsschutz unterbrochen.

Diese Regelungen gelten übrigens nicht nur für Urlaubsreisen. Jede Ortsabwesenheit – unabhängig vom Grund – muss der Arbeitsagentur vorher angezeigt werden. Am einfachsten kann man dies telefonisch unter der Rufnummer 0800 4 5555 00 kostenfrei erledigen.

Wichtig: Für Kunden der Jobcenter und Bezieher von Arbeitslosengeld II gelten vergleichbare Regelungen. Sie müssen jedoch jede Ortsabwesenheit - auch kurzfristige - rechtzeitig beim zuständigen Jobcenter anzeigen und durch persönliche Vorsprache die Zustimmung einholen, um nicht den Entzug der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II zu riskieren.

Deggendorf