Auflagenverstöße
Demo-Versammlung der Asylanten aus Sierra Leone aufgelöst

21.12.2017 | Stand 03.08.2023, 16:08 Uhr
−Foto: Foto: Hannes Lehner

Nach dem Demonstrationszug der Migranten aus Sierra Leone sollte eigentlich noch eine Dauerkundgebung auf einem Parkplatz in der Nähe des Transitzentrums erfolgen. Nach Auflagenverstößen wurde am Donnerstag, 21. Dezember, diese Dauerkundgebung aufgelöst.

DEGGENDORF Laut Landratsamt Deggendorf ist zwar das Versammlungsrecht grundgesetzlich lediglich für Deutsche vorgesehen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass andere Personen nicht von diesem Recht Gebrauch machen können.

So lege bereits die Bayerische Verfassung, aber auch das Bayerische Versammlungsgesetz fest, dass jedermann das Recht hat sich zu versammeln. Daneben ist das Versammlungsrecht fester Bestandteil der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Eine Versammlung darf nur beschränkt oder verboten werden, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet werden würde.

Das Landratsamt kann Auflagen für einen sicheren und geordneten Ablauf erlassen. „Dies ist geschehen“, so Landratsamtssprecher Oliver Menacher. „Der Auflagenbescheid des Landratsamtes Deggendorf beinhaltet 27 Beschränkungen.“

Der Protestmarsch durch Deggendorf verlief laut Landratsamt größtenteils friedlich. Doch: „Vor Beginn der Dauerkundgebung kam es zu Auflagenverstößen, die seitens des Landratsamtes Deggendorf nicht hinnehmbar waren“, so Menacher. Nach einer längeren Besprechung mit den Verantwortlichen der Demonstration sei schließlich durch den Versammlungsleiter die Auflösung der Versammlung erklärt worden.

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