Gilt nicht für gesamte FuZo
Maskenpflicht auf Freilassinger Wochenmarkt

13.05.2020 | Stand 04.08.2023, 13:33 Uhr
−Foto: n/a

In der Freilassinger Fußgängerzone besteht nach wie vor keine generelle Maskenpflicht

Freilassing. Zum Ende der konstituierenden Stadtratssitzung am 11. Mai wurde aus den Reihen des Stadtrats eine Anfrage gestellt, welche die derzeitige Regelung einer Maskenpflicht auf dem Freilassinger Wochenmarkt in der Fußgängerzone zum Inhalt hatte.

Bürgermeister Markus Hiebl wies in seiner Antwort darauf hin, dass die Deutsche Marktgilde auf ihren Wochenmärkten eine Maskenpflicht für ihre Markthändler angeordnet hat.

Eine generelle Maskenpflicht für alle Fußgänger in der Freilassinger Hauptstraße kann von der Stadtverwaltung hingegen nicht angeordnet werden. Mit der Beantwortung dieser Anfrage konnte die öffentliche Stadtratssitzung am 11. Mai geschlossen werden, ein formeller Beschluss des Stadtrats erfolgte nicht.

Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde mittlerweile mit einer Regelung für Wochenmärkte ergänzt: Die Verordnung sieht nun eine Maskenpflicht für die einzelnen Verkaufsstellen und deren Kunden vor. Diese gilt also für Händler und Kunden während des Einkaufs, nicht aber für alle Fußgänger auf dem Wochenmarktgelände!

Abschließend kann noch mal festgestellt werden, dass in der Freilassinger Fußgängerzone nach wie vor keine generelle Maskenpflicht besteht.

Berchtesgadener Land