Informationsaustausch im Landratsamt
Delegation aus der chinesischen Partnerprovinz Zhejiang zu Besuch

19.12.2019 | Stand 31.07.2023, 11:43 Uhr
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In den letzten Jahren hat sich der Kosmetikmarkt in China rasant entwickelt. Laut der Statista-Marktprognose „Beauty & Personal Care Marktreport 2019“ beträgt das jährliche Umsatzwachstum im Markt „Beauty & Personal Care“ rund 7,0 Prozent bis 2023. Somit ist er einer der am schnellsten wachsenden Konsumgütermärkte. Vor diesem Hintergrund informierte sich eine 19-köpfige chinesische Fachdelegation von Behörden- und Abteilungsleitern aus der Provinz Zhejiang im Landkreis Traunstein kürzlich über die Bestimmungen der Lebensmittelaufsicht mit den rechtlichen und praktischen Grundlagen des Verbraucherschutzes in Deutschland.

TRAUNSTEIN. Michael Förtsch, Leiter der Gruppe Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Traunstein, brachte den Führungskräften aus staatlichen Instituten und Einrichtungen zur Überwachung der Kosmetikaproduktion, den Aufbau der bayerischen Lebensmittelüberwachung näher. Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert nicht – wie der Name vermuten lässt – ausschließlich Lebensmittel. Sie führt unter anderem auch dort zum Schutz der Verbraucher Inspektionen durch, wo kosmetische Mittel hergestellt oder verkauft werden oder die Kontrolleure entnehmen Proben im Betrieb beziehungsweise aus dem Handel. In ganz Deutschland untersuchen die staatlichen Lebensmittelüberwacher der einzelnen Bundesländer laut einer Vereinbarung im Jahr pro 2000 Einwohner eine Probe Bedarfsgegenstände, Kosmetik und Tabakwaren. In ganz Deutschland werden so jährlich 41.000 Proben in diesem Bereich untersucht, wobei entsprechend ein Drittel auf die kosmetischen Mittel entfällt. Einen Fachvortrag zur Kontrolle von Kosmetikbetrieben hielt Hubert Wagner, Kosmetik-Fachkontrolleur vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Das Kosmetikrecht ist innerhalb der gesamten EU wesentlich durch die Kosmetikverordnung geregelt. Danach unterliegen kosmetische Mittel – im Gegensatz zu Arzneimitteln – keinem besonderen Zulassungsverfahren. Insbesondere das Thema der Rückverfolgbarkeit der produzierten Kosmetika war Teil der fachlichen Diskussion zwischen den Behördenvertretern in den Betriebsräumen der Firma Naturacosmetic in Erlstätt, einem Hersteller von Kosmetik- und Anti-Aging-Produkten.

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