Bewerbungsfrist bis 20. Februar 2018
Ehrenamtliche Jugendschöffen gesucht

29.12.2017 | Stand 03.08.2023, 9:37 Uhr
−Foto: Foto: Landratsamt Traunstein

Wer sich für das Ehrenamt eines Jugendschöffen interessiert und dazu auch die nötigen Voraussetzungen mitbringt, kann sich bis zum 20. Februar 2018 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie in Traunstein um die Aufnahme in eine Vorschlagsliste bewerben, über die dann der Jugendhilfe-Ausschuss des Landkreises Traunstein abstimmen wird.

TRAUNSTEIN Gesucht werden für diese interessante Aufgabe rund 40 Männer und ebenso viele Frauen zwischen 25 und maximal 69 Jahren. Die Aufgabe einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen besteht darin, in Strafverfahren mit Jugendlichen und jungen Heranwachsenden die Richterinnen und Richter beim Jugendschöffengericht Traunstein und die der Jugendkammer des Landgerichts Traunstein zu unterstützen. Ihre Amtszeit dauert von 2019 bis 2023.

Die Interessenten müssen auf jeden Fall die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Darüber hinaus sollen Sie im Landkreis Traunstein wohnen und erzieherische Erfahrung mitbringen – sei es als Eltern, Ausbilder oder in der Jugendarbeit. Die Bewerbung muss schriftlich erfolgen beim Landratsamt Traunstein, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein. Sie muss auf jeden Fall folgende Angaben enthalten:

Geburts-, Familien- und Vornamen, Familienstand, Geburtsdatum und –ort, Beruf, Staatsangehörigkeit, Wohnort und Straße, kurze Ausführung über die erzieherische Befähigung oder Erfahrung in der Jugenderziehung sowie eine eventuelle bisherige Schöffenarbeit.

Ein Bewerbungsformular kann auch auf der Homepage des Landkreises Traunstein auf www.traunstein.bayern (Aktuelles) heruntergeladen werden.

 

Die Bewerbungen werden gesammelt und dem Jugendhilfe-Ausschuss vorgelegt, der voraussichtlich im März eine Vorschlagsliste für das Amtsgericht Traunstein aufstellen wird.

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