Vortragsabend
Eltern- und Familiengeld im Überblick

09.11.2018 | Stand 03.08.2023, 23:45 Uhr
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Rund 90 künftige Eltern besuchen den Infoabend des Regionalmanagements.

REGEN Um (werdende) Mütter und Väter mit notwendigen Informationen zu versorgen, offene Fragen zu klären und zu verhindern, dass unwissentlich auf rechtmäßige Leistungen verzichtet wird, hat das Regionalmanagement der Kreisentwicklungsgesellschaft Arberland Regio GmbH zusammen mit dem Zentrum Bayern, Familie und Soziales einen kostenlosen Infoabend zum Thema Familienleistungen angeboten.

„Spätestens beim Ausfüllen der ersten Anträge wird einem bewusst, dass Mutter- und Vatersein kein Kinderspiel ist“, stellte Stephan Lang, Regionalmanager der Arberland Regio GmbH, fest und erntete sogleich zustimmendes Lachen aus dem Plenum. Rund 90 werdende Eltern und Paare mit Kinderwunsch hatten sich kürzlich im Arberland Haus Regen zu einem Vortragsabend über das Elterngeld sowie das neue bayerische Familiengeld eingefunden.

Als Expertin hatte das Regionalmanagement bereits zum zweiten Mal Petra Reinhard vom Zentrum Bayern Familie und Soziales eingeladen: „Es handelt sich um ein recht komplexes Gebiet“, kündigte die Referentin zum Vortragsbeginn an, „doch ich werde mich bemühen, Sie kompakt mit allen wichtigen Fakten zu versorgen und auch auf konkrete Einzelfälle einzugehen.“

Wichtige Familienleistungen im Überblick:

Elterngeld

Eltern haben die Möglichkeit, zwischen BasisElterngeld und ElterngeldPlus zu wählen, können aber auch beide Leistungsarten miteinander kombinieren. Daneben besteht die Möglichkeit, vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als (Partnerschafts-)Bonus in Anspruch zu nehmen. Bei der Beantragung von Elterngeld muss entschieden werden, für welche Lebensmonate und von welchem Elternteil die jeweilige Leistung beansprucht wird. Die Entscheidung hängt von den jeweiligen, individuellen Lebensverhältnissen der Antragsteller ab.

BasisElterngeld

Das BasisElterngeld entspricht weitgehend dem bisherigen Elterngeld. Es kann in der Zeit ab der Geburt und höchstens bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden. Ein Elternteil kann BasisElterngeld grundsätzlich für mindestens zwei Lebensmonate und höchstens zwölf Lebensmonate beziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der andere Elternteil für zwei weitere Monate BasisElterngeld erhalten. Für Alleinerziehende besteht die Bezugsmöglichkeit von bis zu 14 Lebensmonaten. Das BasisElterngeld beträgt mindestens 300 € monatlich. Liegt im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes Erwerbseinkommen vor, kann sich ein BasisElterngeld von monatlich bis zu 1.800 € errechnen.

ElterngeldPlus

Anstelle eines Monats BasisElterngeld können - bei Geburten ab 01.07.2015 - jeweils zwei Monate ElterngeldPlus bezogen werden. Dieses beträgt maximal die Hälfte des BasisElterngelds, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt des Kindes zustünde.

Eltern können - im Rahmen der Partnerschaftsbonus-Monate - für vier weitere Monate ElterngeldPlus beziehen, wenn beide Elternteile während dieser Zeit gleichzeitig mindestens 25 und höchstens 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats erwerbstätig sind. Es muss sich um vier aufeinanderfolgende Monate handeln. Eine Teilung ist nicht möglich. Entfällt bei einem Elternteil eine der Anspruchsvoraussetzungen, so entfällt der gesamte Anspruch für beide auf die Partnerschaftsbonus-Monate. Erhaltene Leistungen müssen zurückgezahlt werden. Das ElterngeldPlus beträgt mindestens 150 € monatlich. Liegt im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes Erwerbseinkommen vor, kann sich ein ElterngeldPlus von monatlich bis zu 900 € errechnen.

Familiengeld

Das Bayerische Familiengeldgesetz (BayFamGG) ist zum 1. August 2018 in Kraft getreten. Ab dem 1. September 2018 gibt es dieses offiziell. Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d.h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind. Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.

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