Verbraucherzentrale
Kritik am neuen Betriebsrentengesetz

20.08.2018 | Stand 03.08.2023, 0:40 Uhr
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„Für die Altersvorsorge sind andere Sparformen häufig profitabler“, so die Verbraucherzentrale.

BAYERN Mehr Arbeitnehmer als bisher sollen die betriebliche Altersvorsorge nutzen. Dieses Ziel verfolgt der Gesetzgeber mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz. Es ist zu Beginn des Jahres in Kraft getreten und der Arbeitgeber wird nun zu einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Sparbetrags verpflichtet.

Merten Larisch, Altersvorsorgeberater der Verbraucherzentrale Bayern, sieht das neue Gesetz kritisch. „Der Gesetzgeber hat es verpasst, alle bereits bestehenden geförderten Altersvorsorgesysteme zu prüfen und zu vereinfachen.“ Aus seiner Sicht bleibt eine Tatsache bestehen: Die Entgeltumwandlung wird für die meisten Arbeitnehmer nur dann kein sicheres Verlustgeschäft, wenn der Arbeitgeber mindestens die Hälfte des Gesamtbeitrages beisteuert. Experte Larisch ist zudem skeptisch, ob sich die geplante Einführung des sogenannten Sozialpartnermodels, das sich noch in der Entwicklung befindet, positiv auf die Betriebsrente auswirkt.

Seit Jahren wird stark kritisiert, dass Arbeitnehmer bei der Auszahlung ihrer späteren Leistung den vollen Beitragssatz für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Darüber hinaus wird die Einkommenssteuer fällig. Daran ändert auch das neue Gesetz nichts. Ebenfalls beim Alten geblieben ist, dass Arbeitnehmer als spätere Rentner eine niedrigere gesetzliche Rente erhalten. Da der von ihnen gezahlte Anteil des Sparbeitrages direkt von ihrem Gehalt abfließt, zahlen sie als Beschäftigte weniger gesetzliche Rentenbeiträge ein. Im Alter bekommen sie entsprechend weniger gesetzliche Rente ausgezahlt. Arbeitnehmer sollten sich deshalb vor einem möglichen Vertragsabschluss unbedingt vorrechnen lassen, ob sich diese Art der privaten Vorsorge wirklich lohnt. „Für die meisten Arbeitnehmer werden andere, kostengünstige Sparformen für die Altersvorsorge profitabler sein“, sagt Merten Larisch. Zumindest eine Sache findet der Experte am neuen Gesetz gelungen: Rentner, die Grundsicherung beantragen müssen, erhalten eine Freistellung von Riester- und Betriebsrente in Höhe von mindestens 100 Euro pro Monat vor Einkommensanrechnung. Wer Fragen zum Thema hat, kann unter www.verbraucherzentrale-bayern.de einen Beratungstermin vereinbaren.

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