FFW-Gerätehaus-Umbau steht an
Marktgemeinderat von Bodenmais hat sehr viel zu beschließen

14.02.2018 | Stand 20.07.2023, 13:08 Uhr
−Foto: n/a

Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse hat der Marktgemeinderat in seiner nächsten öffentlichen Sitzung am kommenden Montag, 19. Februar, um 19 Uhr, im Rathaus, nach Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung die Aufstellungen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet (SO) Camping-/Wohnmobil-Stellplatz“ und eines Bebauungsplans „Sondergebiet (SO) Hotel/Ferienhäuser“ für den Bereich Riederin herbeizuführen.

BODENMAIS Danach soll es zum Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss bezüglich der Änderung des Bebauungsplans „Königshäng (Überarbeitung)“ mit Deckblatt Nummer 5 kommen. Aufstellungsbeschlüsse und Akzeptierung der Vorentwürfe stehen im Rahmen der Änderungen des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nummer 26 (Bereich Hirtenweg) und des Landschaftsplans mit Deckblatt Nummer 4 (zum Deckblatt Nummer 26 des Flächennutzungsplans) sowie des Bebauungsplans „Königshäng (Überarbeitung)“ mit Deckblatt Nummer 6 an.

Hinsichtlich des Umbaus und der Brandschutzertüchtigung des Feuerwehrgerätehauses wird die Kostenschätzung präsentiert. Zu dem trifft der Marktgemeinderat eine Entscheidung zur Genehmigung des Ingenieurvertrags mit dem Ingenieurbüro Kopp (Frauenau) für das Gewerk Heizung, Lüftung, Sanitär sowie zur Genehmigung des Ingenieurvertrages mit dem Ingenieurbüro Koller (Bodenmais) für das Gewerk Elektrotechnik. Außerdem sind Leistungsphasen zu beauftragen. Vergeben werden dann die Gewerke für Estrich-, Fliesen-, Maler-, Schreiner- und Spenglerarbeiten und für die Sektionaltore.

Des Weiteren geht es jeweils um die Beauftragung der Leistungsphase 9 an das Ingenieurkontor BLWS in Bodenmais (Herstellung Gehwegsverbindung im Rißlochweg) und an das Ingenieurbüro Schnabel und Partner in Bad Kötzting (Umbau Tourist Info / Eingangsbereich Rathaus). Nach einer Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit im Blick auf die örtliche Bedarfsplanung gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) hat sich das Gremium noch mit der Neuanschaffung eines Servers mit Erstinstallation zu befassen.

Regen