In der Corona-Krise
Zwei neue Hilfsprogramme für Kunst und Kultur

09.07.2020 | Stand 24.07.2023, 14:01 Uhr
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Antragsberechtigt sind Betreiber kultureller Spielstätten mit Sitz in Bayern, die weder öffentlich getragen noch institutionell gefördert werden, in der Regel zwischen 50 und 1.000 Plätzen bieten und im Jahr 2019 im Durchschnitt mindestens zwei kulturelle Veranstaltungen pro Monat angeboten haben

Landkreis. Der Landtagsabgeordnete Martin Huber informiert, dass in Bayern zwei neue Hilfsprogramme für Kunst und Kultur in der Corona-Krise in Anspruch genommen werden können. Ab sofort können kulturelle Spielstätten ebenso eine Unterstützung erhalten wie Laienmusikvereine. Die Programme sind Teil des bayerischen Kultur Rettungsschirms, der insgesamt rund 210 Millionen Euro umfasst.

„Wir müssen unser facettenreiches Kulturleben in Bayern erhalten. Deshalb nimmt die Regierung 30 Millionen Euro für unsere Spielstätten und zehn Millionen Euro für unsere Laienmusikvereine in die Hand, um die Auswirkungen der Corona Pandemie abzufedern. Denn die Krise wird leider noch länger starke Auswirkungen auf unsere Kulturlandschaft haben“, so Martin Huber.

Das Stabilisierungsprogramm für kleine und mittlere Spielstätten im Bereich Theater, Kleinkunst, Musik und Kabarett soll die Einrichtungen langfristig unterstützen und so durch die Krise helfen.

Antragsberechtigt sind Betreiber kultureller Spielstätten mit Sitz in Bayern, die weder öffentlich getragen noch institutionell gefördert werden, in der Regel zwischen 50 und 1.000 Plätzen bieten und im Jahr 2019 im Durchschnitt mindestens zwei kulturelle Veranstaltungen pro Monat angeboten haben. Wer für das zweite Halbjahr 2020 einen Liquiditätsengpass plausibel darlegt, kann abhängig von der Beschäftigtenzahl bis zu 50.000, bis zu 100.000 oder bis zu 300.000 Euro beantragen.

Das Programm läuft bis Jahresende und kann online bis Ende Oktober 2020 bei Bayern Innovativ über www.bayern-innovativ.de/spielstaettenprogramm beantragt werden.

Das Programm Laienmusik richtet sich an alle gemeinnützigen Laienmusikvereine, die Mitglied in einem der 22 Dachverbände der Laienmusik in Bayern sind. Sie erhalten die Unterstützung, um ihre musikalischen Aktivitäten wiederaufzunehmen und fortzusetzen. Um die Kosten der musikalischen Aktivitäten trotz Einnahmeverlusten, die die Corona-bedingte Absage zahlreicher Auftritte nach sich zieht, decken zu können, stellt der Freistaat je Laienmusikverein bis zu 1.000 Euro bereit. Für jedes weitere Ensemble eines Vereins erhöht sich die Summe um zusätzlich bis zu 500 Euro. Für das Hilfsprogramm können z.B. Kosten für musikalische Aktivitäten, aber auch Maßnahmen zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten angesetzt werden.

Die Förderanträge können die Vereine im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. Oktober 2020 beim jeweiligen Dachverband einreichen. Nähere Informationen zum Förderprogramm stellt der Bayerische Musikrat auf seiner Homepage www.bayerischer-musikrat.de bereit.

„Ich setze mich weiterhin dafür ein, dass unsere Kunst und Kultur im Landkreis Altötting trotz der Pandemie und ihren Auswirkungen eine Perspektive haben“, betonte Martin Huber abschließend.

Weitere Informationen zum Kultur-Rettungsschirm in Bayern: https://www.stmwk.bayern.de/allgemein/meldung/6524/freistaat-hilftkuenstlerinnen-und-kuenstlern-sowie-kulturschaffenden-mit-verschiedenennothilfeprogrammen.html

Weitere Informationen speziell zum Künstlerhilfsprogramm: https://wk.bayern.de/hilfsprogramm

Altötting