Für das ganze Jahr 2020
Stadt Burghausen erlässt Wirten die Freischankgebühr

04.07.2020 | Stand 24.07.2023, 12:47 Uhr
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Unbürokratische und schnelle Hilfe: Erweiterung der Freischankflächen und Laden-Außenbereiche wo möglich und das gratis – Stadt Burghausen setzt Zeichen in Corona-Pandemie

Burghausen. Mitte des Jahres wäre sie normal fällig, die Gebühr für die Nutzung der Außenbereiche bei Gastronomie und Gewerbe. 2020 ist jedoch auch das anders, denn die Stadt Burghausen erlässt Einzelhändlern und Gastronomen diese Gebühr in der Corona-Pandemie für das ganze Jahr. „Hier sind wir am großzügigsten im ganzen Landkreis“, weiß Martin Hinterwinkler, Leiter des Ordnungsamtes.

Und noch eins hat die Stadt unbürokratisch und schnell gelöst: „Aufgrund der Abstandsregelung sind den Gastronomen eine Vielzahl von Plätzen verloren gegangen. Wir haben dort, wo es möglich war, einer Erweiterung der Biergärten zugestimmt, so dass die Anzahl der Plätze bei vielen Gastrobetrieben annähernd gleichbleiben konnte“, erklärt Erster Bürgermeister Florian Schneider.

Beides, die Gebührenfreiheit und die vergrößerten Biergartenflächen, würden nur für das Jahr 2020 gelten. „Dieses Jahr ist so herausfordernd. Wir möchten damit v.a. die hiesige Gastronomie unterstützen, damit wir in Burghausen weiter so eine lebendige und bunte Gastroszene haben“, erklärt das Stadtoberhaupt.

30 Betriebe sind von der Befreiung der Gebühren in der Salzachstadt betroffen. Damit gehen der Stadt Einnahmen von rund 14.000 Euro verloren.

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