Geldauflage akzeptiert
Strafverfahren gegen Altöttings Landrat eingestellt

25.05.2020 | Stand 13.09.2023, 0:13 Uhr
−Foto: n/a

Landrat Erwin Schneider zahlt wegen Beleidigung eine Geldauflage in vierstelliger Höhe

Altötting/Erding. Weil er bei der Eröffnung eines A 94-Stücks im Herbst 2019 Demonstranten beleidigt haben soll, hat Altöttings Landrat Erwin Schneider eine Geldauflage in vierstelliger Höhe akzeptiert. Damit ist das Strafverfahren wegen Beleidigung gegen den Landrat eingestellt.

Am 30. September 2019 wurde das A 94-Teilstück von Heldenstein nach Pastetten eröffnet - die 30 Kilometer lange Autobahnlücke nach München geschlossen. Für viele Pendler und Landkreisbewohner ein Tag der Freude. Andere sahen es kritischer, bezeichneten es als Verwüstung der Landschaft.

Die Grußworte von Verkehrsminister Andreas Scheuer nutzten drei Demonstranten, um mit Transparenten und dem Ruf „Kein Grund zum Feiern!“ den Festakt zu stören.

Landrat Erwin Schneider konnte seinen Ärger darüber nicht in Zaum halten. Er beschimpfte die Störer als „Menschenverachter“, „Grattler“ und vielleicht noch mehr. Die Demonstranten erstatten Anzeige.

Ob der Landrat allerdings auch das Wort „Arschlöcher“ in den Mund genommen hat, konnte von der Staatsanwaltschaft Landshut nicht geklärt werden. Da aber von einer stattgefundenen Beleidigung ausgegangen wird, wurde die Geldauflage verhängt, die Schneider akzeptiert hat.

Landrat Schneider hat in den vergangenen Monaten öfter auf Nachfragen Stellung zu seinem Verhalten bei der Eröffnung der A 94 bezogen.

So zum Beispiel beim Dreikönigstreffen in Halsbach zu Jahresbeginn: „Ich habe mich über die Demonstranten, die rumgehüpft sind wie Kasperl, aufgeregt, überreagiert und Beleidigungen ausgesprochen. Das würde ich nicht mehr machen, mir hat´s da eine Sicherung rausgehauen. Angesichts von 320 Toten auf der B 12 in 20 Jahren habe ich aber kein schlechtes Gewissen.“

Altötting