Nicht vergessen
E-Scooter brauchen eine Versicherung

23.07.2019 | Stand 04.08.2023, 6:42 Uhr
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Was es zu beachten gilt und wann Bußgelder drohen

LANDKREIS Die trendigen Elektrotretroller sind im Straßenverkehr angekommen – mit maximal 20 km/h auf Radwegen oder Straßen. Ein Führerschein ist dafür nicht nötig, das Mindestalter der Fahrer beträgt 14 Jahre. Einfach lossausen empfiehlt sich nicht – denn für E-Scooter gilt Versicherungspflicht.

Wer einen E-Scooter besitzt, ist verpflichtet, eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Versicherungsschutz läuft für jeweils 12 Monate. Statt eines feststehenden Kennzeichens gibt es eine selbstklebende Plakette mit einem fälschungssicheren Hologramm, die an der Rückseite des Rollers unterhalb der Schlussleuchte angebracht wird. Üblicherweise schließt der Besitzer eine Haftpflichtpolice über 100 Millionen Euro für Sachschäden und 15 Millionen Euro für Personenschäden ab.

Die Preise für den Versicherungsschutz schwanken und sind vom Alter des Nutzers abhängig. Fahrer, die über 23 Jahre alt sind, zahlen rund 20 Euro Jahresbeitrag, junge Rollerfahrer ab 14 Jahren rechnen mit bis zu 140 Euro. Wer ohne Versicherungsplakette in der Öffentlichkeit fährt, zahlt 40 Euro.

„Wer einen E-Scooter von einem Sharing-Anbieter ausleiht, sollte darauf achten, dass Versicherungsschutz besteht“, empfiehlt Susanne Gelbmann, Versicherungsexpertin beim VerbraucherService Bayern. „Im schlimmsten Fall muss der Fahrer nach einem Unfall den Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen. Die private Haftpflichtversicherung greift nicht, da E-Scooter, anders als E-Bikes, als Kraftfahrzeug gelten.“

Altötting