Suche nach dem kleineren Übel
Verlauf der 380 kV-Stromtrasse von Pirach nach Tann

21.04.2019 | Stand 03.08.2023, 16:42 Uhr
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Entlang der B 20 durch den Forst wäre schon mal keine schlechte Alternative

LANDKREIS. Seit Monaten beschäftigt der Netzbetreiber TenneT den östlichen Landkreis. Der „Ersatzneubau“ für die 220-kV-Leitung soll von Pirach bei Burghausen nach Tann (Landkreis Rottal-Inn) führen: „Der Trassenverlauf des Ersatzneubaus am Verlauf der Bestandsleitung“ wird aber „möglicherweise von der Bestehenden abweichen“. Mit reger Bürgerbeteiligung – Betroffene und „Sympathisanten“ sammelten auch Protest-Unterschriften – wurden weitere Varianten geprüft, die von TenneT jetzt als neue mögliche Trassenvarianten vorgelegt wurden.

So wird z.B. die Bündelung mit der Bestandstrasse mit der neuen Trasse genauso untersucht wie die Variante entlang der B 20 durch den Staatsforst. Die Trassenkorridore sind dabei 200 Meter breit eingeplant – allein in dieser Breite kann sich noch einiges verschieben.

Ende 2019 will TenneT in das Raumordnungsverfahren einsteigen, mit der Hoffnung auf Planfeststellungsbeschluss und Baubeginn in 2020 und Leitungsfertigstellung in 2025. So schnell wird es wohl nicht gehen. Denn bis zum Baubeginn müssen auch alle Grundstücksangelegenheiten geklärt sein. Schießt ein Eigentümer quer, kann das zu jahrelangen Prozessen führen. Catherin Krukenmeyer von TenneT verbreitet Zuversicht: „Meist können wir uns gütlich einigen. Ein zwangsweiser Eintrag in das Grundbuch ist das allerletzte Mittel, wobei auch dafür Entschädigung bezahlt wird.“

Dazu der heimische MdL Dr. Martin Huber, der sich bereits intensiv mit dem Thema befasst hat: „„Enteignungen können stets nur das letzte Mittel sein. Ziel ist immer eine einvernehmliche Lösung, die auch in den meisten Fällen mit Zahlung von Entschädigungen zustande kommt. Die Bürgerinitiative zur 380 kv-Trasse hat sich bisher mit großem Fachverstand, sachlich fundiert und äußerst konstruktiv eingebracht. Ich setze gemeinsam mit der Bürgerinitiative darauf, dass beim weiteren Vorgehen der konkreten Trassenplanung die Betroffenen umfassend informiert und eingebunden werden und ein Einvernehmen hergestellt werden kann. Dabei sehe ich auch den Freistaat in der Pflicht, wenn es darum geht Flächen aus dem Staatsbesitz, z.B. aus den Staatsforsten, zur Verfügung zur stellen.“

Bundesregierung müsste Erdverkabelung verordnen

Bei der Trassen-Vorstellung in Marktl und Mehring wurde wieder deutlich, dass kein möglicher Anlieger, egal welcher Trassenvariante, scharf auf die neue Überlandleitung mit bis zu 70 Meter hohen Masten ist. Eine Erdverkabelung würde es manchem etwas leichter machen, aber für deren Durchsetzung muss die Bundesregierung tätig werden.

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