Bewerbungsschluss 12. März 2019
Bayerischer Integrationspreis „Sport schafft´s, Sport macht´s“

12.02.2019 | Stand 21.07.2023, 16:47 Uhr
−Foto: Foto: 123rf/Cathy

Beteiligen können sich Personen, Vereine, Institutionen, Projekte oder Initiativen, die sich im Bereich Integration durch Sport engagieren

LANDKREIS. Der Bayerische Landtag, das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und die Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung vergeben in diesem Jahr wieder den Bayerischen Integrationspreis. Er steht heuer unter dem Motto „Der Sport schafft´s, der Sport macht´s“.

Gerade Kinder und Jugendliche entwickeln über den Sport ihr erstes Wertefundament und das Selbstvertrauen, das für ihre weitere Entwicklung so wichtig ist. Wenn Menschen unterschiedlichster Herkunft, Muttersprache, Kultur und Religion von frühester Kindheit an im Sport und beim Spiel aufeinander zugehen, miteinander Spaß haben und sich messen, entsteht ein Gefühl der Gemeinsamkeit, das stärker ist als das vermeintlich Trennende.

Landrat Erwin Schneider: „An der Ausschreibung zum Bayerischen Integrationspreis 2019 können sich Personen, Vereine, Institutionen, Projekte oder Initiativen beteiligen, die sich im Bereich Integration durch Sport engagieren.“

Der Preis ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert, wobei das Preisgeld auch in Teilsummen auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden kann. Das Preisgeld ist zweckgebunden und für die Förderung der prämierten Initiativen bzw. Projekte und deren Fortentwicklung einzusetzen. Die Entscheidung über die Preisträger trifft eine unabhängige Jury aus dem Kreis des Bayerischen Integrationsrates.

Bewerbungen können bis 12. März 2019 per E-Mail unter Beifügung des Bewerbungsformulars an folgende Adresse eingereicht werden: integrationsbeauftragte@stmi.bayern.de. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Preisverleihung findet am 27. Juni 2019 im Bayerischen Landtag statt.

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