Tumult am Amtsgericht Altötting
Asylbewerber stand wegen Bedrohung von Heimleiter vorm Richter

12.09.2018 | Stand 29.07.2023, 0:09 Uhr
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Der angeklagte Nigerianer konnte sein Temperament vor Gericht kaum zügeln

ALTÖTTING. Eine Gerichtsverhandlung wie diese dürfte auch für Richter Dr. Gregor Stallinger nicht alltäglich sein. Von dem Moment, in dem der angeklagte Mann, ein gebürtiger Nigerianer, den Gerichtssaal betrat, ließ er es an der nötigen Achtung des Gerichts mangeln. Der 27-Jährige, der in grünen Jogginghosen und T-Shirt zur Verhandlung gekommen war, konnte von Richter Stallinger nur mit äußerster Mühe zum Schweigen gebracht werden. Der Asylbewerber legte ein aufgebrachtes Verhalten an den Tag, fiel dem Richter permanent ins Wort, beantwortete konkrete Fragen aber nicht. Dabei hatte Richter Stallinger unmissverständlich klar gemacht: „Wir befinden uns hier vor einem oberbayerischen Amtsgericht und wir benehmen uns hier zivilisiert!“, was dem Nigerianer von einem Simultan-Dolmetscher übersetzt wurde. Das Verlesen der Anklageschrift, in der dem Asylbewerber versuchte Nötigung in zwei Fällen in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und fahrlässiger Körperverletzung vorgeworfen wurde, quittierte er mit dem Satz „Das ist Scheiße!“

Während der Mann mit der Mutter seiner vier Kinder in der Asylbewerber-Unterkunft in Burghausen Lindach lebte, war es am 9. April zu einem Vorfall gekommen. Der Nigerianer hatte dem damaligen Leiter der Unterkunft, gedroht, dass etwas Schlimmes passieren würde, wenn er nicht die Verlegung seiner Familie in eine andere Unterkunft veranlasse. Er würde ihn ins Gesicht schlagen. Auf diese Forderungen ging der Sozialarbeiter aber nicht ein, sondern informierte die Polizeiinspektion Burghausen, die zwei Beamte zu der Unterkunft schickte. Als diese eintrafen, schrie der 27-Jährige in einer unbekannten Sprache herum und wollte mit erhobenen Fäusten auf den Heimleiter losgehen.

Die beiden Polizisten versuchten, den Mann zu beruhigen und ihn aus Eigensicherungsgründen zu durchsuchen. Das versuchte der Nigerianer vehement zu verhindern. Um weitere Übergriffe zu verhindern und das aggressive Verhalten des Angeschuldigten zu unterbinden, brachten ihn die Polizisten zu Boden. Allerdings gelang ihnen nur die Fesselung eines Armes. Erst nach Eintreffen einer zweiten Streife gelang es, den 27-Jährigen zu fesseln und zur Polizeiinspektion zu bringen. Durch die starke Gegenwehr erlitten die beiden Polizisten Schmerzen und leichte Verletzungen.

Fünf Polizeibeamte in den Gerichtssaal gerufen

Der Asylbewerber schilderte eine völlig andere Geschichte und versuchte, den ehemaligen Leiter der Asylbewerber-Unterkunft in ein schlechtes Licht zu rücken: Der Heimleiter habe gesagt, dass er ihn hasse. Die Frage des Richters, wann das gewesen sein soll, führte schließlich zur Eskalation: Der Angeklagte schwadronierte: „Thomas is your Brother, not I“ und „It´s because I´m black!“ und beschimpfte Heimleiter und Polizisten als Rassisten. Daraufhin unterbrach der Richter die Verhandlung, forderte fünf Polizeibeamte an und verhängte ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro gegen den Angeklagten, dem er darüber hinaus „entsprechend deutscher Gesetze“ den Ausschluss von der Verhandlung androhte.

Als dieser sich wieder beruhigt hatte, führte er die abenteuerliche Version seiner Geschichte weiter aus: Auch er habe die Polizei gerufen, weil der Heimleiter ihm Probleme machen wollte. Acht Beamte seien schließlich vor Ort gewesen, man habe ihn geschlagen und getreten, wobei insbesondere der Heimleiter gegen seinen Kopf getreten habe. In der Polizeistation habe er Sterne gesehen, sei fast gestorben und ins Krankenhaus gebracht worden. Noch heute habe er „Probleme beim Denken“.

Der ehemalige Heimleiter erläuterte, dass eine Verlegung nicht von ihm als Heimleiter, sondern nur über das Asylsozialamt der Regierung von Oberbayern veranlasst werden könne, was der Nigerianer nicht habe einsehen wollen. Er hätte Angst vor dem Asylbewerber gehabt, der schon öfter für Ärger in der Unterkunft gesorgt hatte. Deshalb habe er die Polizei gerufen. Der geladene Polizeibeamte bestätigte diese Angaben.

Nichtsdestotrotz verlangte der Nigerianer in seinem Schlusswort eine Entschuldigung vom Heimleiter und dass dieser ihm 500 Euro zurückzahlen müsse, die er durch die Angelegenheit verloren habe. Richter Stallinger kam allerdings zu einer ganz anderen Ansicht: „Sie haben hier eine staatsfeindliche Gesinnung gezeigt sowie mangelnde Akzeptanz vor der staatlichen Ordnung und den deutschen Gesetzen. Das spiegelte sich auch schon in Ihrem Verhalten in der Burghauser Asylbewerber-Unterkunft wieder“, begründete er sein Urteil. Darüber hinaus gäbe es einen Voreintrag wegen Handels mit Betäubungsmitteln – und keinerlei Reue oder Einsicht. Stallinger verurteilte den Nigerianer, der mittlerweile in Rosenheim lebt, zu einem Jahr und zwei Monaten Haft. Aufgrund der mangelnden Sozialprognose sei eine Aussetzung zur Bewährungsstrafe nicht möglich.

Altötting