Schwerpunktaktion
Gewerbeaufsicht überprüft Arbeitssicherheit auf Baustellen

29.03.2018 | Stand 20.07.2023, 13:06 Uhr
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Das Baugewerbe zählt nach wie vor zu den unfallträchtigsten Wirtschaftszweigen: Etwa die Hälfte aller tödlichen Arbeitsunfälle ereignet sich auf Baustellen. In den Jahren 2016 und 2017 verunglückten dort allein in Oberbayern mehr als 20 Arbeitnehmer tödlich.

MÜNCHEN Um diese Zahl zu minimieren und um die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten auf Baustellen weiter zu verbessern, führen die bayerischen Behörden die Schwerpunkt-Aktion „Arbeitssicherheit auf Baustellen“ weiter fort, die bereits 2017 begonnen hatte. Die Federführung für die bayernweite Aktion übernimmt das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern. 

Im Fokus der Kontrollen stehen etwa Gerüste, Schutznetze oder auch Kreissägen. Denn die Behörden konnten bei ihren bisherigen Prüfungen gerade den fehlerhaften Umgang mit diesen oft verwendeten Arbeitsmitteln als Gefahrenquelle identifizieren. So stellte die bayerische Gewerbeaufsicht beispielsweise fest, dass Fassaden-Gerüste häufig nur unzureichend am Gebäude verankert werden und dadurch umkippen können. Nicht fachgerecht montierte Schutznetze als Absturzsicherung oder fehlende Schutzeinrichtungen bei Kreissägen sind ebenfalls eine häufige Ursache für schwere oder tödliche Arbeitsunfälle. Daneben überprüfen die Kontrolleure auch, ob Baugruben womöglich nicht vorschriftsmäßig hergestellt oder Dächer nicht durchtrittsicher gestaltet wurden, so dass die Gefahr besteht abzustürzen.

Mit der Schwerpunkt-Aktion will die bayerische Gewerbeaufsicht die Sicherheit auf Baustellen künftig erhöhen, indem sie die verantwortlichen Akteure berät und für die besonderen Gefährdungen sensibilisiert.

Im Rahmen der Schwerpunktaktion hat die bayerische Gewerbeaufsicht im Jahr 2017 bayernweit circa 3.500 Mängel festgestellt und deren Beseitigung veranlasst. In vielen Fällen geschah dies einvernehmlich mit den Beteiligten. Mitunter erließ die Gewerbeaufsicht aber auch Anordnungen, um den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten einzufordern.

Weitere Informationen zum Thema „Arbeitsschutz auf Baustellen“ sind im Internet abrufbar unter: http://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/arbeitsschutz/technischer_arbeitsschutz/baustellen/index.htm

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