Viele möchten sich endlich den Traum vom eigenen Zuhause erfüllen.
Alles über das Baukindergeld

28.05.2018 | Stand 29.07.2023, 5:42 Uhr
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Vom Staat gibt es dabei ausreichend Unterstützung.

Das neue Baukindergeld spielt in diesem Zusammenhang eine große Rolle. Erfahren Sie, was genau das Baukindergeld ist und welche Voraussetzungen für dieses erfüllt sein müssen.

Was genau ist das Baukindergeld?

Um den Hausbau von Familien zu unterstützen, gibt es viele neue Ideen. Eine davon soll jetzt im Landkreis Siegen-Wittgenstein umgesetzt werden: Familien, die ein Haus bauen oder kaufen, sollen vom Kreis finanzielle Unterstützung erhalten. Insgesamt stellt dieser 900.000 Euro zur Verfügung. Das Ziel dahinter: mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen. Für ein Einfamilienhaus gibt es aber auch kreisübergreifende Unterstützungsmaßnahmen. Die Rede ist vom Baukindergeld, das die aktuelle Regierung plant.

Hintergrund dabei: Familien mit Kindern sollten in besonders nachgefragten Regionen die Möglichkeit bekommen, sich ein Eigenheim zu finanzieren. Aktuell ist geplant, dass das Baukindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 gilt. Der Zuschuss liegt pro Jahr bei 1.200 Euro. Allerdings werden nur Familien unterstützt, welche die festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

Welche Voraussetzungen gibt es für das Baukindergeld?

Zunächst einmal gilt: Das Baukindergeld gibt es nicht einfach so. Wer die staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen möchte, muss einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Werden die Voraussetzungen hierfür erfüllt, bekommen Familien pro Kind bis zum 18. Lebensjahr jährlich 1.200 Euro. Diese Förderung soll für die ersten zehn Jahre nach Erwerb des Wohneigentums gezahlt werden. Ebenso geplant ist ein Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer. Wie hoch dieser ausfallen wird, soll in den einzelnen Bundesländern gesondert geregelt werden.

Um die Förderung für das Baukindergeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt bedeutet dies, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren dauerhaft bei den Eltern leben muss. Darüber hinaus muss der Kauf oder der Bau einer Immobilie geplant sein. Das Baukindergeld gibt es jedoch nicht uneingeschränkt. Im Koalitionsvertrag wird eine Einkommenshöchstgrenze festgelegt. Nur dann, wenn diese nicht überschritten wird, soll die Förderung gelten. Laut aktuellen Planungen wird diese Grenze bei 75.000 Euro des zu versteuerndem Haushaltseinkommen liegen. Pro Kind gibt es dabei nochmal einen Freibetrag von 15.000 Euro. Somit läge die Höchstgrenze des Bruttoeinkommens für eine Familie mit zwei Kindern bei 75.000 Euro + 30.000 Euro (pro Kind 15.000 Euro) = 105.000 Euro

Es gibt eine schnelle Möglichkeit, zu überprüfen, ob Anspruch auf Baukindergeld besteht. Nur dann, wenn ein Kindergeldanspruch besteht und das betreffende Kind in der neu erworbenen Immobilie wohnen wird, macht ein Antrag auf Baukindergeld Sinn.

Vieles ist noch offen

Momentan gibt es noch keine Einigung der Regierung, wie genau das Baukindergeld gestaltet werden soll. Es gibt es aus verschiedenen Reihen Gegenstimmen. So möchte die Bundesbauministerien Barbara Hendricks von der SPD die Förderung auf jährlich 8.000 Euro pro Kind und auf 6.000 Euro für das zweite und dritte Kind ausweiten.

Was auf jeden Fall feststeht, ist jedoch, dass das Baukindergeld eine Anlehnung an die einst gezahlte Eigenheimzulage sein soll. Auch mit dem Baukindergeld soll der Eigentumskauf junger Familien unterstützt werden. Gleichzeitig soll es eine Garantie dafür darstellen, dass Familien einen Immobilienkredit erhalten, sofern sie bisher nur wenige Euro unter den Vergabegrenzen der Banken liegen.

Trotz der Förderung sollten bei einem Bauvorhaben mehrere Dinge beachtet werden. Zum Beispiel sollten immer das eigene Budget und die verschiedenen Preise im Auge behalten werden. Und auch das energieeffiziente Bauen und Sanieren ist ein Thema, das nicht vernachlässigt werden sollte.