Corona-Krise
Kein Parteiverkehr am Landratsamt

30.04.2020 | Stand 21.07.2023, 11:24 Uhr
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Wegen der Infektionsgefahr bleibt der Parteiverkehr am Landratsamt Landshut weiter ausgesetzt. Das teilt die Behörde in einer Pressemitteilung vom Donnerstag mit. Die Regelung gilt voraussichtlich bis zum 10. Mai.

Landkreis Landshut. Aufgrund der anhaltenden Infektionsgefahr durch das Corona-Virus wird das Landratsamt Landshut mit all seinen Außenstellen weiterhin nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Die Aussetzung des gesamten Parteiverkehrs dauert vorerst bis einschließlich Sonntag, 10. Mai 2020 an.

Neben dem Landratsamts-Hauptgebäude in Landshut-Achdorf bleiben auch alle Außenstellen für externe Besucher gesperrt. Dies gilt für das Landratsamt II in Altdorf, sowie die Tiefbauverwaltung in Rottenburg. Der Verwaltungsbetrieb läuft intern wie gehabt weiter. Deshalb sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin per E-Mail oder Telefon erreichbar. Bei unaufschiebbaren Angelegenheiten ist ggf. eine Terminvereinbarung möglich.

Für die Kfz-Zulassungsstellen des Landkreises (Landshut-Ergolding, Rottenburg und Vilsbiburg) gelten, neben der Maskenpflicht und dem Abstandsgebot, folgende Maßgaben:

Landshut-Ergolding:

Die Anträge auf Zulassungen und Abmeldungen von Privatkunden und Einzelzulassungen von Firmen sollen in den Briefkasten bzw. die bereitgestellte Alu-Box eingeworfen werden. Diese Vorgänge werden bearbeitet und können, je nach Wunsch des Kunden, entweder mit den Plakettenträgern dem Kunden per Post zugesandt oder zu einem vereinbarten Termin (Montag bis Donnerstag 14.30-16.00 Uhr, Freitag von 11.00-12.00 Uhr) abgeholt werden. Sofern der Bürger die Schilder dem Antrag beilegt, werden diese komplett gesiegelt ausgegeben. Die Kosten werden per Rechnung erhoben und sind zu überweisen.

Zulassungen von Autohäusern und Zulassungsdiensten werden mit den reservierten Kennzeichen vor Ort abgelegt und nach Anruf beim bzw. Mail an den Sachbearbeiter direkt entgegengenommen. Sofern kein Wunschkennzeichen vorab reserviert war, können die Nummernschilder erst nach dem Bezahlvorgang abgeholt und diese in der Zulassungsstelle abgeben werden. Der Bevollmächtigte kann entweder im Außenbereich auf die Bearbeitung warten (Aufruf nach Fertigstellung) oder die bearbeiteten Vorgänge zu einem späteren Termin an einem separaten Ausgabeschalter im Bereich des barrierefreien Nebeneingangs abholen. Es erfolgt Bar- bzw. Kartenzahlung am Automaten.

Rottenburg und Vilsbiburg:

Hier werden Zulassungs- und Abmeldevorgänge nach telefonischer Terminabsprache oder persönlicher Vereinbarung vor Ort getätigt. In den Schalter- und Warteräumen dürfen sich nur die Bürger aufhalten, deren Antrag gerade bearbeitet wird. Andere Personen müssen im Außenbereich oder im Auto warten. Ein Versand von Unterlagen ist nicht möglich.

Viele Angelegenheiten können auch telefonisch oder auf dem Postweg erledigt werden. Sie erreichen die Mitarbeiter bei Fragen unter zulassung@landkreis-landshut.de oder Tel. 0871/408-1820. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, in erster Linie auf die Online-Services der Zulassungsstelle (verfügbar auf www.landkreis-landshut.de) zurückzugreifen.

Die Altstoffsammelstellen, die Bauschuttannahmestellen, die Reststoffdeponie Spitzlberg, die Kompostanlage in Vilsbiburg und die Grüngutannahmestelle in Pfifferling bei Rottenburg sind regulär geöffnet. Dabei ist das Tragen von Mund-Nasen-Masken für Anlieferer wir auch die Platzwarte bis auf weiteres verpflichtend. Es werden auch wieder die üblichen Gebühren erhoben. In der ersten Zeit wird die Menge der Fahrzeuge in den Altstoffsammelstellen noch begrenzt. Die Anlieferer werden gebeten, ihre Altstoffe bereits zuhause zu sortieren, damit eine zügige Entsorgung möglich ist.

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