Haft in Zeiten von Corona
„Gefangene begrüßen die neuen Schutzmaßnahmen“

28.03.2020 | Stand 03.08.2023, 8:00 Uhr
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Die Verbreitung des Coronavirus bedeutet auch für die Gefängnisse eine enorme Belastung: Hunderte Insassen und Mitarbeiter auf engem Raum, das sind optimale Voraussetzungen für eine schnelle Verbreitung des Virus. Die VA Landshut wappnet sich gegen das Coronavirus.

Landshut. Zwei Corona-Fälle in bayerischen Gefängnissen sind laut dem bayerischen Justizministerium schon bekannt. So wurden zwei Angestellte in Hof und Straubing positiv getestet. Laut Medienberichten befindet sich derzeit ein Gefangener in „Knast-Quarantäne“ in Hamburg. In der JVA Landshut soll das um jeden Preis verhindert werden.

Dort unternimmt man alles, um die Insassen und insgesamt 230 Mitarbeiter gegen Covid-19 zu schützen und hat deshalb die Sicherheitsvorkehrungen massiv verstärkt.

„Um das Infektionsrisiko zu minimieren, werden neben der Einschränkung der Besuche insbesondere auch weitere Bewegungen von außerhalb in die Anstalt und umgekehrt auf das notwendige Maß beschränkt“, erklärt Andreas Stoiber, Anstaltsleiter der JVA Landshut, auf Nachfrage.

Selbstverständlich gelte auch in der Justizvollzugsanstalt Landshut die allgemein bekannten Verhaltens- und Hygieneregeln, wie er hinzufügte.

Generell gilt in allen 36 bayerischen Gefängnissen: Kein Besuch für die Häftlinge bis zum 19. April, ausgenommen hiervon sind die Rechtsanwälte. „Die Maßnahme dient dem Schutz der Gefangenen vor einer möglichen Ansteckung“, wie das Ministerium bestätigt. Zum Ausgleich dieser Besuchseinschränkungen würden Telefonate großzügig zugelassen werden und bei Bedarf auch finanziell unterstützt.

Die insgesamt 440 Gefangenen, die sich derzeit in der JVA Landshut befinden, „reagieren im Hinblick auf die notwendigen Einschränkungen bislang sehr verständnisvoll“, sagt Stoiber. Auch würden sie überwiegend die ergriffenen Schutzmaßnahmen begrüßen.

Genauso sehen es natürlich die JVA-Beamten. „Als zentrale Sicherheitsbehörde geben alle JVA- Mitarbeiter ihr Bestes, dass der Betrieb am Laufen gehalten wird. Es ist mir ein großes Anliegen, dass auch die Moral und das Pflichtbewusstsein von meinen Leuten einmal erwähnt wird. Denn alle Justizvollzugsbeamten sorgen dafür, dass das Sicherheitsgebilde im Staat weiter bestehen kann, das ist nicht selbstverständlich“, wie es Andreas Stoiber ausdrückt. Er betont gleichzeitig: „Auch Mitarbeiter im Justizvollzug gehören zu den systemkritischen Berufen. Und alle stehen auch in dieser schweren Zeit zu ihrem Beruf und ihrem Dienst.“

Um zu verhindern, dass der Erreger in die JVA gelangt, wird sogar der Haftantritt in einigen Fällen verschoben: „Vorerst werden Personen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe, einen Jugendarrest oder eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten verbüßen müssen, grundsätzlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Haftantritt geladen“, bestätigt der Anstaltsleiter die derzeitige Situation.

Sollte jedoch der Ernstfall auch in der JVA Landshut eintreten, wären laut Stoiber etwaige erforderliche Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz – wie Quarantäne für Häftlinge in Einzelzellen und auch der Kontaktpersonen – durch das Gesundheitsamt zu treffen. „Wir sind hier in sehr engem Kontakt“, wie er betont.

In dem Fall, dass eine intensivmedizinische Behandlung wegen einer Infektion erforderlich wird, wird diese in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt in einer klinischen Einrichtung außerhalb des Justizvollzugs erfolgen, so die Aussage das Ministeriums. − mr –

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