Bewährungsstrafe verhängt
Junge Mieterinnen heimlich gefilmt: Urteil gegen den Wallersdorfer Videospanner (56)

08.07.2017 | Stand 02.08.2023, 4:55 Uhr
−Foto: n/a

Drei Jahre lang hat ein 56-Jähriger aus Wallersdorf (Landkreis Dingolfing-Landau) in sechs seiner Wohnungen vornehmlich junge Mieterinnen und ihre Besucher in intimsten Momenten gefilmt.

LANDAU/WALLERSDORF Das Schöffengericht beim Amtsgericht Landau verurteilte ihn am Dienstag nach ganztägiger Verhandlung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Als Auflage muss er rund 35 000 Euro als Schmerzensgeld an die Opfer bzw. an soziale Einrichtungen berappen.

Laut der von Staatsanwältin Dr. Maria Limmer vertretenen Anklage hatte der 56-Jährige von September 2009 bis September 29012 insgesamt drei Wohnungen in seinen Anwesen in Haidenkofen und Wallersdorf an 13 junge Frauen - darunter bevorzugt Lehramtsanwärterinnen und Referendarinnen vermietet. Alle Wohnungen hatte er zuvor - natürlich ohne Wissen der Mieterinnen - mit jeweils vier Minikameras bestückt.

 In jeder Wohnung befand sich eine Kamera im Wohnbereich, eine weitere im Schlafbereich und zwei im Badezimmer, nämlich eine hinter der Toilette, die andere unterhalb des Waschbeckens. Die Kameras in den Badezimmern waren so eingestellt, dass sie automatisch in den Aufnahmemodus gingen, sobald das Licht eingeschaltet wurde. In den Kellern der jeweiligen Wohnhäuser hatte der 56-Jährige hatte er eine Art „Regieraum” eingerichtet und Überwachungsanlagen installiert, von denen aus er alle Aufzeichnungen und Übertragungen, die die Kameras von den Mieterinnen und ihren Besuchern aufzeichneten, überwachte und die Aufnahmen dann digital oder auf VHS-Kassetten abgespeichert.

 Aufgeflogen war der Videospanner, weil ein Pärchen die Kameras entdeckt hatte und Anzeige erstattete. Bei Hausdurchsuchungen wurde dann umfangreiches Beweismaterial in Form von Datenträgern und Filmen sichergestellt. Hinweise, dass die heimlichen Aufnahmen an die Öffentlichkeit gelangten, gab es nicht. Ein Teil des Materials, das die jungen Frauen z.B. auch beim Toilettengang zeigte, war schon gelöscht. Bereits bei seinen ersten Vernehmungen legte der Familienvater ein umfassendes Geständnis ab und begab sich dann wegen Depressionen in stationäre psychiatrische Behandlung.

Deshalb ging auch der zunächst bereits für März geplante Prozess vor dem Schöffengericht erst am heutigen Dienstag vor großem Aufgebot vor allem der Boulevardmedien über die Bühne, wobei der Konstrukteur über eine Erklärung seines Verteidigers sein polizeiliches Geständnis bestätigte, sich bei den insgesamt rund 70 Mieterinnen und Opfer, entschuldigte. „Ich habe einen großen Fehler gemacht”, räumte er ein. 

Die 13 Mieterinnen, berichteten teilweise unter Tränen, dass sie noch heute unter den Folgen zu leiden hätten. Die Aufnahmen hätten sie psychisch belastet und ihren Alltag verändert. So gaben fast alle an, dass sie sich noch heute genau umschauen, wenn sie beispielsweise öffentliche Toiletten aufsuchten. Laut Gutachter war der 56-Jährige voll schuldfähig. Bei ihm bestehe zwar eine Tendenz zum Voyeurismus, durch die seine Hemmschwelle herabgesetzt sei. Dies reiche aber nicht für eine verminderte Schuldfähigkeit.

Für insgesamt 48 Fälle der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen verhängte das Schöffengericht eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und entsprach damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Zur Auflage wurde dem Verurteilten gemacht, an die 13 jungen Frauen Schmerzensgelder in Höhe von 500 bis 1500 Euro - je nachdem, wie lange sie bei ihm Mieterinnen waren - zu zahlen. Darüber hinaus muss er noch Zahlungen an mehrere soziale Einrichtungen leisten. Die Gesamtsumme dürfte sich auf rund 35 000 Euro belaufen.

In der Urteilsbegründung verwies Strafrichter Michael Piringer darauf, dass es sich bei den Tatvorwürfen nicht um einen Verbrechens-, sondern einen Vergehenstatbestand handle. Strafmildernd habe sich auch das frühzeitige Geständnis des Konstrukteurs ausgewirkt. Außerdem könne dem 56-Jährigen, der bisher straffrei durchs Leben gegangen sei, eine günstige Sozialprognose gestellt werden. 

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