Berufung ist möglich
Verwaltungsgericht lässt NPD-Vizechef Sascha Roßmüller abblitzen

07.07.2017 | Stand 13.09.2023, 2:27 Uhr
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Der NPD-Vizechef in Bayern, Sascha Roßmüller (Foto), ist mit seiner Klage gegen das Landratsamt Straubing-Bogen erstmal gescheitert.

REGENSBURG/RAIN Die Klage des stellvertretenden NPD-Landesvorsitzenden Sascha Roßmüller gegen den Entzug der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe in Rain (das Wochenblatt berichtete) ist am heutigen Donnerstag in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Regensburg abgewiesen worden. Dies gab das Landratsamt Straubing-Bogen in einer Pressemittreilung bekannt. Die Entscheidung des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 31. Oktober 2012 über den Widerruf der Gewerbeerlaubnis sei "vom Verwaltungsgericht Regensburg offensichtlich nicht beanstandet" worden, heißt es. Eine genaue Urteilsbegründung folgt noch. Eine Berufung gegen die Gerichtsentscheidung ist möglich.

Straubing-Bogen