Falls die Bayern es morgen packen
Aufgepasst beim Autokorso

06.07.2017 | Stand 26.07.2023, 20:37 Uhr
−Foto: n/a

Wenn am morgigen Samstag der FC Bayern München im Champions League-Finale in der Allianz Arena triumphiert, werden viele Fans den historischen Sieg danach mit einem Autokorso feiern. Der ADAC beantwortet die wichtigsten Fragen für einen reibungslosen Ablauf.

STRAUBING/BAYERN Sind Autokorsos eigentlich erlaubt?

Streng genommen nein! Laut StVO (§ 30) ist bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm sowie unnützes Hin- und Herfahren verboten. Aber: Die Polizei drückt nach Fußball-Großereignissen erfahrungsgemäß beide Augen zu. Wichtig ist, dass sich alle Personen im Fahrzeug wieder anschnallen, sobald der Autokorso verlassen wird und das Tempo wieder über Schrittgeschwindigkeit hinausgeht. Hier hört der Spaß auf: Auch beim Autokorso ist Alkohol tabu. Steht die Ampel auf rot, muss angehalten werden.

Wer haftet im Falle eines Unfalls?

Bei einem Unfall während eines Autokorsos haftet die Haftpflicht-versicherung des Unfallverursachers. So haben auch Mitinsassen im Fahrzeug gegebenenfalls Ansprüche gegen die Versicherung. Wenn allerdings eine Verletzung durch Mitverschulden oder zumindest teilweises Mitverschulden, wie die Verletzung der Anschnallpflicht, entsteht, kann dies natürlich zu einer Mithaftung führen. Dafür muss jedoch immer der konkrete Einzelfall betrachtet werden.

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