„Niemand fühlt sich zuständig“
Wenn das Nachbarhaus zum Albtraum wird

06.03.2019 | Stand 13.09.2023, 0:34 Uhr
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Unbewohnte Immobilie im Straubinger Süden raubt Ehepaar die letzten Nerven.

STRAUBING „Eigentlich hätten meine Frau und ich uns auf die Rente gefreut“, erzählt Günther Beetschen. Doch dieser Traum wird für das Straubinger Ehepaar immer mehr zum Albtraum, vor dem es kein Entrinnen gibt.

Es beginnt vor rund sechs Jahren: 2013 stirbt die Nachbarin der Beetschens. Seitdem ist das angrenzende Reihenhaus unbewohnt. Während die Beetschens Geld, Zeit und Arbeit in ihre Immobilie investieren, um den verdienten Ruhestand genießen zu können, verfällt der angrenzende Teil des Reihenhauses zusehens.

Der kleine Garten ist mittlerweile total verwildert. Nicht nur optisch ein Schandfleck. „Da laufen die Ratten herum“, klagt Günther Beetschen. Außerdem befürchtet der 65-Jährige, dass von dem haufenweise vertrockneten Unkraut und Gebüsch durchaus eine Brandgefahr ausgeht. „Da fühlt sich niemand dafür zuständig“, so der Straubinger.

Nachbarhaus wird zur Gefahr für die eigenen vier Wände

Zum regelrechten Albtraum aber entwickelt sich die Situation im November 2018. Beetschen und seine Frau machen im Keller eine beängstigende Entdeckung: Die Mauer zum Nachbarhaus ist völlig durchfeuchtet. Beetschens erste Vermutung: ein undichtes Wasserrohr. Nachdem in seinem Keller die Wasserrohre freigelegt und als Ursache ausgeschlossen sind, bleibt dem 65-Jährigen nur eine Vermutung: Der Wasserschaden muss seinen Ursprung im Nachbarhaus haben.

Doch der Nachlassverwalter, ein Münchner Rechtsanwalt, ist zunächst für die Beetschens nicht erreichbar, Tage später lehnt er die Verantwortung für den Schaden ab. „Er sagte zu mir: ‚Wenn Sie im Wasser stehen, dann ist das ihr Wasser‘“. Wieder vergehen Tage und Wochen. Mittlerweile sind schon zwei Kellerräume betroffen, Schimmel beginnt sich zu bilden. Bei den Beetschens macht sich Verzweiflung breit: „Wir können nicht mehr richtig schlafen“, so der ratlose Straubinger.

„Das ist doch eine regelrechte Erpressung“

Die Beetschens wissen nicht, an wen sie sich auf der Suche nach Hilfe wenden können. Letztlich werden sie immer wieder an den Münchner Rechtsanwalt verwiesen, doch der schaltet auf stur. Schließlich schalten die Beetschens einen Rechtsanwalt ein. Der setzt dem Nachlassverwalter eine Frist, doch auch hier keine Reaktion. Stattdessen erhält Beetschen ein Schreiben vom Nachlassverwalter. Darin ist unter anderem zu lesen, dass sich in dem Nachlass keine Barmittel befänden und deshalb auch keine Reparaturen beglichen werden könnten. Zugang zum Nachbarhaus bekämen die Beetschens überdies nur, wenn sie für die Behebung des Schadens aufkommen würden.

„Das ist doch eine regelrechte Erpressung“, so der 65-Jährige fassungslos. Aber es bleibt keine Wahl, schließlich wird der Schaden immer größer. Die Beetschens willigen zähneknirschend ein, aus Angst um ihre Immobilie. Im Keller des unbewohnten Nachbarhauses werden die Monteure schnell fündig: Ein leckes Rohr ist die Ursache. Die Gefahr ist vorläufig gebannt.

Wirklich glauben können es die Beetschens aber immer noch nicht: „Wir sollen für einen Schaden aufkommen, den wir gar nicht verursacht haben“, schütteln sie ungläubig die Köpfe. Dazu kommt, dass ihnen auch durch die Suche nach der Ursache Kosten entstanden sind, und darüber hinaus auch noch die Trockenlegung der durchnässten Kellerwände auf sie zukommt. „Ich rechne mit einigen Tausend Euro“, so Günther Beetschen.

Anwalt für Stellungnahme nicht zu erreichen

Gerne hätte das Wochenblatt den Nachlassverwalter mit den Vorwürfen konfrontiert. Doch der Münchner Rechtsanwalt war bis zum Redaktionsschluss der aktuellen Ausgabe für keine Stellungnahme erreichbar. Was den Beetschens neben all dem Kummer und Ärger bleibt, ist die Angst: „Der nächste Schaden ist vorprogrammiert ...“, sagt Günther Beetschen mit Blick auf das verfallende Nachbarhaus. Dann lässt er resigniert den Kopf sinken: „... aber es fühlt sich niemand zuständig“.

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