Kopfschuss-Prozess in Regensburg
Straubinger zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

06.12.2018 | Stand 13.09.2023, 0:27 Uhr
−Foto: n/a

Angeklagter war auch in der Rauschgiftszene aktiv.

STRAUBING/REGENSBURG Am heutigen Donnerstag wurde am Regensburger Amtsgericht ein Fall verhandelt, der Anfang Juli in Straubing für einiges Aufsehen gesorgt hatte.

Was war geschehen? Die Staatsanwaltschaft wirft einem 24-jährigen Mann vor, am Sonntag, 1. Juli, aus dem Küchenfenster seiner Wohnung im Straubinger Süden mit einer Luftdruckwaffe gezielt auf eine 35-jährige Frau geschossen zu haben. Der Schuss traf die Frau am Kopf und verletzte sie. Das Projektil musste operativ entfernt werden. Aufsehen erregte der Vorfall besonders dadurch, dass der damit verbundene Polizeieinsatz auch Auswirkungen auf ein zeitgleich in der Nähe stattfindendes Straßenfest hatte.

Das Straubinger Amtsgericht belegte daraufhin den Mann mit einem Kontaktverbot zu der 35-Jährigen. Das, so die Anklage, soll der Angeklagte am 1. August missachtet haben, als er im Straubinger Freibad sein Opfer unter Druck setzte, die Anzeige zurückzuziehen. Dabei soll er die Frau und deren Tochter massiv bedroht haben.

Doch die Frau wich nicht von ihren Aussagen ab, sondern brachte auch diesen Fall bei der Polizei zur Anzeige.

Folglich musste sich der 24-Jährige heute wegen gefährlicher Körperverletzung, Verstoß gegen Gerichtsauflagen und versuchter Nötigung vor Gericht verantworten.

Dieses befand den Angeklagten der gefährlichen Körperverletzung für schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten. In das Urteil floss auch der Verstoß gegen das Kontaktverbot sowie unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln und die Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in mehreren Fällen ein. Das Urteil ist einem Gerichtssprecher zufolge noch nicht rechtskräftig.

Straubing-Bogen