Der Dieb, der durch die Decke kam
Dümmster Einbrecher Deutschlands muss über drei Jahre ins Gefängnis

05.07.2018 | Stand 13.09.2023, 2:04 Uhr
−Foto: n/a

32-Jähriger rauchte mit neun den ersten Joint – trotz Bruchs klaute er die Ware!

STRAUBING/REGENSBURG Anklage gegen Deutschlands dümmsten Einbrecher: Er flog durch die Decke des Straubinger Mix Marktes, ließ sich dabei filmen – und humpelte auf Krücken gleich zu seinem nächsten Diebstahl. Am Donnerstag stand Peter B. (32, Name geändert) vor dem Regensburger Schöffenrichter Wolfhard Meindl. Straubings Oberstaatsanwalt hatte Anklage wegen 16 Fällen des Diebstahls gegen den Berufs-Kriminellen erhoben. Spektakulärster Fall: Der Einbruch im Straubinger Mix Markt am 18. November 2017 nachts um 5.16 Uhr. Dabei fiel er durch die Decke, vier Meter tief! Der Einbruch machte ihn bundesweit berühmt, weil das Überwachungsvideo auf Youtube öffentlich wurde. Trotz schwerer Beinverletzung raffte er noch Schmuck für 4.676 Euro und 300 Euro Bargeld zusammen!

Vor Gericht gab sich B. indes sehr kleinlaut. Der arbeitslose Straubinger ist seit vielen Jahren drogenabhängig. „Ich habe die Beute in Drogen investiert, das meiste habe ich eingetauscht.“ Dafür habe er am Ende stets viel weniger bekommen, als die Hehlerware eigentlich wert war. Kein Wunder, betrachtet man B.s „Karriere“: Mit neun rauchte er den ersten Joint. Später steigt er auf Speed um. Als er halluziniert und eine blutende Maria im Spiegel zu sehen glaubt, macht er einen kalten Entzug. Ein verpfuschtes Leben, durch und durch.

Neun Eintragungen im Bundeszentralregister

Neun Eintragungen im Bundeszentralregister verlas Richter Meindl dann auch, immer wieder war er zu Haftstrafen und zu Unterbringung in Entzugsanstalten verurteilt worden. Erst einen Monat vor dem „Bruch“ in den Mixmarkt, der ihn berühmt machen sollte, war er aus der Haft entlassen worden. Seit Februar 2018 sitzt der Mann jetzt in U-Haft. Laut Gutachterin war der 32-Jährige massiv unter Drogen, als er im Mix Markt einbricht. Das sei wohl auch der Grund, warum er trotz des Sturzes aus vier Metern Höhe und einer schmerzhaften Fersenbeinfraktur den Einbruch tatsächlich zu Ende bringt und mit der Beute fliehen kann. „Er muss wahnsinnige Schmerzen gespürt haben“, so die Gutachterin im Zeugenstand.

„Bemerkt habe ich das schon, es hat brutal weh getan“, sagte der Angeklagte dann auch vor Richter Meindl. „Aber der Drang war stärker!“ Für die Gutachterin ein klarer Fall: „Das zeigt das enorme Ausmaß der Sucht!“

Richter Meindl verurteilte B. schließlich zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis und zu einer neuerlichen Entziehungskur in der psychiatrischen Klinik. Die 43.000 Euro, die er insgesamt gestohlen hat auf seinen Raubzügen, werden eingezogen – zu holen ist aber auf absehbare Zeit ohnehin nichts.

Straubing-Bogen