Wahlskandal in Geiselhöring
Landgericht Regensburg setzt Termine für die Hauptverhandlung fest

19.03.2018 | Stand 24.07.2023, 19:43 Uhr
−Foto: n/a

Im Wahlskandal von Geiselhöring sind jetzt die Termine für die Hauptverhandlung festgesetzt worden.

GEISELHÖRING Der Vorsitzende der 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg hat neue Verhandlungstermine zur Aufarbeitung des Geiselhöringer Wahlskandals festgelegt. Im Zeitraum vom 9. Oktober 2018 bis 23. November 2018 sollen insgesamt 21 Verhandlungstage stattfinden. Zur Vernehmung werden vorerst 44 Zeugen und zwei Sachverständige geladen. Bei zusätzlichem Aufklärungsbedarf, heißt es in einer Pressemitteilung, besteht die Möglichkeit, dass die geplanten Beweiserhebungen in der Hauptverhandlung ausgeweitet werden. Vom Verlauf der Beweisaufnahme hängt letztlich auch ab, ob bis zum 21. November 2018 ein Urteil ergehen kann oder über diesen Zeitpunkt hinaus Fortsetzungstermine anberaumt werden müssen.

Der Prozess vor dem Landgericht Regensburg gegen insgesamt fünf Personen, die für Manipulationen bei der Kommunalwahl in Geiselhöring im Frühjahr 2014 verantwortlich sein sollen, war Mitte Januar dieses Jahres auf einen zunächst unbestimmten Zeitpunkt verschoben worden.

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