Prozess gegen Tierschutz-Aktivisten
Ehrbare Ziele, aber Straftat bleibt Straftat

28.02.2018 | Stand 13.09.2023, 7:00 Uhr
−Foto: n/a

Vor dem Straubinger Amtsgericht mussten sich am Mittwoch sieben Tierschutz-Aktivisten wegen Hausfriedensbruch und Nötigung verantworten.

STRAUBING Vor dem Amtsgericht in Straubing hatte am Mittwochmorgen ein großes Polizeiaufgebot Stellung bezogen. Anlass waren drei Verhandlungen gegen insgesamt sieben Tierschutz-Aktivisten, die im Februar 2016 unerlaubt auf das Betriebsgelände der Firma Wiesenhof eingedrungen waren und dort Bürocontainer und Baukräne besetzt hatten.

Da im Vorfeld der Verhandlungen eine Kundgebung angekündigt war und es in der Vergangenheit vor dem Amtsgericht in einem solchen Zusammenhang bereits zu tumultartigen Szenen gekommen war, wollte die Polizei diesmal auf Nummer sicher gehen. Doch schließlich waren es gerade einmal rund 15 Aktivisten, die vor Prozessbeginn gegenüber dem Amtsgericht einige Banner ausrollten und ein Statement vortrugen.

Spannender als die Kundgebung waren dann die Verhandlungen selbst. Insgesamt sieben Aktivisten mussten sich in drei Verhandlungen für ihre Taten verantworten.

Während es in drei Fällen zu Verfahrenseinstellungen kam, wurden vier der Tierschützer nach mehrstündigen Verhandlungen zu Geldstrafen zwischen 10 und 60 Tagessätzen verurteilt. Zwar merkte ein Richter in seiner Urteilsbegründung an, dass die Ziele der Aktivisten zwar durchaus ehrbar gewesen sein mögen, eine Straftat bleibe aber eine Straftat.

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