Amtsgericht kassiert Bußgeldbescheid
„Das Gerät können sie wegwerfen!“

21.02.2018 | Stand 13.09.2023, 7:03 Uhr
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Peinlich: Die Geschwindigkeitsmessungen der Stadt Straubing haben vor Gericht offenbar keinen Bestand.

STRAUBING Böse Überraschung für die Stadt Straubing vor dem Amtsgericht. Das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen einen 19-jährigen Autofahrer wegen zu hoher Geschwindigkeit wurde am Dienstagvormittag eingestellt. Grund: Das Straubinger Amtsgericht akzeptierte das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung der Verkehrsüberwacher nicht. Aufgrund eines privat eingeholten und eines vom Gericht in Auftrag gegebenen Sachverständigegutachtens ist festgestellt worden, dass das Messgerät „Leivtec xv3“, das die Stadt Straubing verwendet, keine gerichtsverwertbaren Ergebnisse liefert.

Laut dem Straubinger Rechtsanwalt Hans-Joachim Kupke soll die Richterin der Vertreterin der Stadt in der Verhandlung gesagt haben: „Das Gerät können Sie wegwerfen!“ Der Anwalt empfiehlt nun allen, die kürzlich von der Stadt Straubing „geblitzt“ wurden, fristgerecht Widerspruch einzulegen.

Der Pressesprecher der Stadt Straubing, Johannes Burgmayer, auf Nachfrage zum Wochenblatt: „ Es ist nicht so, dass unsere Geschwindigkeitsmessgeräte falsche Ergebnisse liefern würden. Doch seit einem Software-Update im vergangenen Jahr werden diese Ergebnisse nun anders abgespeichert. Und diese Form wird offenbar nicht von jedem Gericht akzeptiert“.Offensichtlich gehört das Straubinger Amtsgericht dazu.

Die Stadt will jetzt mit dem Hersteller der Messgeräte abklären, ob es möglich ist, die Geräte so zu modifizieren, dass die Ergebnisse vor Gericht wieder Bestand haben.

Doch auch wenn die Geschwindigkeitsmessungen der Straubinger Verkehrsüberwachung derzeit keine gerichtsverwertbaren Daten liefern, ist das kein Freibrief für Raser. Zum einen kontrolliert die Stadt ausschließlich die Tempo 30-Zonen , zum anderen gibt es auch noch die Polizei, die Temposünder jagt.

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