Wahlskandal in Geiselhöring 2014
„Eine ungültige Wahl kann nicht gefälscht werden“

20.02.2018 | Stand 12.10.2023, 10:13 Uhr
−Foto: n/a

Der Wahlskandal von Geiselhöring 2014 ist jetzt um eine neue, spektakuläre Facette reicher …

Geiselhöring. Die Aufarbeitung des Wahlskandals von Geiselhöring ist seit dieser Woche um eine neue, spektakuläre Facette reicher: Nach Einschätzung von Prof. Josef Scherer, unabhängig ermittelnder Ombudsmann der Spargel + Beeren Unternehmensgruppe, habe die Kommunalwahl 2014 in Geiselhöring bereits im Vorfeld an „schwerwiegenden Mängeln und Pflichtverstößen gelitten“.

Wie Anfang der Woche in einer Presseerklärung bekannt gegeben wurde, beanstandet Scherer konkret die „nachgewiesene Verwendung formal unzulässiger Wahlformulare, die die Gleichheit der Wahl und damit ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht beeinträchtigt haben“. Es käme, so die Einschätzung des Ombudsmannes, nicht mehr darauf an, ob etwaige, bis heute nicht nachgewiesene Manipulationen von Externen stattgefunden haben, denn: „Eine ungültige Wahl kann meines Erachtens nicht gefälscht werden.“

Der Prozess vor dem Landgericht Regensburg gegen fünf Personen, die für Manipulationen bei der Kommunalwahl 2014 verantwortlich sein sollen, war Mitte Januar verschoben worden. Neue Termine stehen noch nicht fest.

Straubing-Bogen