Bluttat von Oberzeitldorn
Angeklagter (40) zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

09.02.2018 | Stand 14.09.2023, 11:25 Uhr
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Nach der tödlichen Messerattacke auf eine schwangere Frau in Oberzeitldorn (Landkreis Straubing-Bogen) ist am Freitag ein Mann zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

OBERZEITLDORN/REGENSBURG Nach einem tödlichen Beziehungsstreit im September 2016 in Oberzeitldorn (Landkreis Straubing-Bogen) ist am Freitag vor dem Landgericht Regensburg das Urteil gefallen. Der Angeklagte (40) aus dem Landkreis Straubing-Bogen wurde zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Ex-Geliebte (45), die von ihm im siebten Monat schwanger war, in deren Anwesen niedergestochen und getötet zu haben. Zuvor hatte sich die verheiratete Frau von ihrem ehemaligen Liebhaber getrennt und sogar vor Gericht ein Kontaktverbot erwirkt.

Mordmerkmale seien bei der Bluttat, die im Herbst 2016 in der gesamten Region für Entsetzen gesorgt hatte, nicht erfüllt gewesen. Laut Landgerichtssprecher Thomas Polnik habe das Gericht beim 40-Jährigen „einen Zustand verminderter Schuldfähigkeit“ und einen „krankheitswertigen Affektzustand“ festgestellt. Deshalb wurde der Mann nicht wegen Mordes, sondern wegen „Totschlags in besonders schwerem Fall und Schwangerschaftsabbruch“ verurteilt.

In dem Prozess, der im November letzten Jahres begonnen hatte, waren insgesamt über 50 Zeugen und elf Sachverständige gehört worden. Das Urteil von Freitag ist noch nicht rechtskräftig.

Straubing-Bogen