"Wir sind natürlich nicht glücklich"
Von Rain nach Wallersdorf zwangsverlegt: Gewalttätiger Asylbewerber macht den Behörden zu schaffen

10.07.2017 | Stand 12.10.2023, 10:11 Uhr
−Foto: n/a

Ein gewalttätiger Asylbewerber macht derzeit den Behörden in der Region Straubing und Dingolfing zu schaffen.

RAIN/WALLERSDORF Am vorvergangenen Wochenende verletzte der 21-Jährige in einer Unterkunft in Rain (Landkreis Straubing-Bogen) mehrere Personen, in der letzten Woche löste der Mann, ein nigerianischer Staatsangehöriger, einen Polizeieinsatz in Wallersdorf (Landkreis Dingolfing-Landau) aus.

Wie die Polizei mitteilt, habe der alkoholisierte Mann am vergangenen Mittwochabend in der staatlichen Gemeinschaftsunterkunft in Wallersdorf randaliert. Aufgrund seines aggressiven Verhaltens sei der Mann in Gewahrsam genommen worden. Dabei habe er Widerstand geleistet und die eingesetzten Beamten beleidigt und bespuckt. Zudem verunreinigte er die Arrestzelle. „Er musste wegen seines Verhaltens schließlich in das Bezirkskrankenhaus Mainkofen gebracht werden“, so Konrad Steindorfner von der Polizei Landau.

Wenige Tage zuvor, am 6. Februar, war der Nigerianer, der zum damaligen Zeitpunkt im Landkreis Straubing-Bogen untergebracht war, negativ aufgefallen. In einer Unterkunft in Rain war der 21-Jährige, wiederum alkoholisiert, gewalttätig geworden. Wie das Polizeipräsidium Niederbayern mitteilt, schlug er unter anderem mit einer Holzlatte um sich. Zwei Frauen und ein Kleinkind (1) wurden verletzt. Ein Großeinsatz der Polizei war die Folge (Foto oben). Der Nigerianer wurde festgenommen und in eine Fachklinik eingewiesen. Nach der Entlassung wurde er auf Anweisung der Regierung von Niederbayern in die staatliche Unterkunft in Wallersdorf verlegt. Im Landkreis Dingolfing-Lan-dau sieht man den „Risiko-Asylbewerber“ mit Sorge. Über die Verlegung von Rain nach Wallersdorf „sind wir natürlich nicht glücklich“, sagt Johann Kerscher vom Landratsamt Dingolfing-Landau.

Wie mit dem gewalttätigen Mann weiter verfahren wird, ist unklar. Nach dem Aufenthalt in Mainkofen werde der Mann zunächst erneut in der Asylbewerberunterkunft in Wallersdorf untergebracht, so Kerscher. Die polizeilichen Ermittlungen gegen ihn laufen. Wie das Polizeipräsidium Niederbayern mitteilt, sei der Mann schon vor den Vorfällen von Rain und Wallersdorf und Rain mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten.

Zur aktuellen Situation zu dem immer wieder polizeilich auffälligen Asylbewerber befragte das Wochenblatt das zuständige Landratsamt Straubing-Bogen, das schriftlich Stellung nahm. So wie sich der Sachverhalt am Abend des 6. Februars (Samstag) bzw. am Sonntag, 7. Februar, dargestellt hatte, wäre die Rückkehr des Mannes in die bisherige Unterkunft nach Abschluss der polizeilichen Behandlung für die Bewohner unzumutbar gewesen; seitens der Staatsanwaltschaft wurden Haftgründe nicht gesehen und ein Haftantrag nicht gestellt. Es blieb also nur die Verlegung in eine andere Unterkunft; in Absprache mit der Ausländerbehörde erfolgte dann am Montag, 8. Februar, durch die Regierung von Niederbayern die Umverteilung in die staatliche Gemeinschaftsunterkunft in Wallersdorf.Warum wurde der Mann von Rain nach Wallersdorf verlegt?

Als „Sofortmaßnahme“ zum Schutz der Bewohner der Unterkunft wurde ein privater Sicherheitsdienst beauftragt; die Maßnahme wurde mittlerweile wieder beendet.Ist es richtig, dass die Unterkunft in Rain nach den Vorfällen vom 6. Februar von einem Sicherheitsdienst beschützt wurde?

Die Umverteilung von Asylbewerbern erfolgt grundsätzlich – wie auch im vorliegenden Fall – bis auf Weiteres; wie lange der Mann der Unterkunft in Wallersdorf zugewiesen bleibt und wohin gegebenenfalls eine weitere Umverteilung erfolgt, kann nicht vorhergesagt werden und hängt auch vom weiteren Verlauf und insbesondere der Dauer des Asylverfahrens ab. Asylbewerber sind ausländische Staatsangehörige, die einen Asylantrag gestellt haben, über den vom hierfür zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch nicht entschieden worden ist, sich also im laufenden Asylverfahren befinden. Die polizeilichen Ermittlungen haben grundsätzlich keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Ergebnis des Asylverfahrens, allenfalls auf die Dauer des Asylverfahrens, wenn es nach dem Ergebnis der polizeilichen Ermittlung angezeigt erscheint, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf eine beschleunigte Entscheidung über den Asylantrag hinzuwirken.Wird der Mann in der Unterkunft in Wallersdorf bleiben oder gibt es Tendenzen, dass er in Zukunft wieder in einer Einrichtung im Landkreis Straubing-Bogen untergebracht wird?Haben die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen der Vorfälle Auswirkungen auf den Asylbewerberstatus des jungen Mannes?

Straubing-Bogen