Max Pügerl ist sauer
Kirchrother Unternehmer stellt Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin

10.07.2017 | Stand 13.09.2023, 3:06 Uhr
−Foto: n/a

53-jähriger Firmeninhaber aus dem Landkreis Straubing-Bogen erhebt schwere Vorwürfe gegen Regierungschefin Angela Merkel. Jetzt hat er die Kanzlerin sogar angezeigt.

KIRCHROTH/BERLIN Es ist ein nicht alltäglicher Schritt, den der Kirchrother Firmeninhaber Max Pügerl vergangene Woche unternommen hat. Der 53-jährige Unternehmer hat bei der Straubinger Polizei Strafanzeige gegen die deutsche Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gestellt. Im Wochenblatt erklärt er, was ihn zu diesem Schritt veranlasst hat.

Ich bin um unser Land und Leute besorgt, die es zu etwas bringen wollen und schon zu etwas gebracht haben. Der kleine Mann, sprich der Bürger (also wir) leistet Großes und die Großkonzerne halten uns klein. Frau Merkel verstößt gegen das Schengener Abkommen und das Grundgesetz §16a Asylrecht. Sie verspricht Menschen etwas, was im Grundgesetz anders steht. Sie verstößt gegen das Abkommen von Dublin. Und lässt die Bürger in Deutschland im Stich. Die Polizei kann die Problematik nicht mehr stemmen, sie ist teilweise nur noch Taxifahrer für Straftäter. Es kommen täglich 5.000 bis 10.000 Menschen in Deutschland an und das wird mittlerweile verschwiegen. Es ist Winter, im Frühjahr/Sommer wird es ein Mehrfaches sein, wenn wir diese Völkerwanderung nicht stoppen. Der Großteil von Zuwanderern spricht unsere Sprache nicht, kennt keine unserer Sitten. Nicht nur diese Menschen haben Rechte (und keine Pflichten), denn auch wir haben in unserem Land Rechte (und viel mehr Pflichten).Herr Pügerl, was hat Sie dazu bewegt, die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel anzuzeigen? Was werfen Sie der Kanzlerin persönlich konkret vor?

„Das bringt eh nix“, denken manche, und genau das hat mich bewegt, es zu tun, denn jammern und schimpfen bringt noch weniger. Die öffentlichen Medien verschweigen vieles, und dass unsere Emanzipation und unsere Werte so getreten werden, ist zum (ich zeig‘ euch, was ich gegessen habe). Andere Länder, andere Sitten. Doch jetzt kommen andere Sitten auf uns zu und das finanzieren unsere fleißigen Leute mit ihrer täglich Arbeit und Steuern. Meine Devise: Ich sage es dem Chef und nicht dem Lehrling. Darum ist auch meine Anzeige auf dem direkten Weg zu ihr nach Wildbad Kreuth, dann sehen wir, was passiert.Warum sahen gerade Sie sich gezwungen, Anzeige zu erstatten?

1. Grenzen sofort europaweit schließen 2. Rücktritt und Entschuldigung der Frau Merkel an das Land und die Welt 3. Ohne Ausweis soll niemand mehr in unser Land kommen 4. humane Hilfe, nur kein Geld 5. Straftäter und Hassprediger sofort ausweisen 6. keine Sonderrechte für Flüchtlinge bei Bus, Bahn und Telefon All das wäre meines Erachtens ein guter Anfang.Wie lässt sich Ihrer Meinung nach die aktuelle Flüchtlingsproblematik lösen?

In meinem Bekanntenkreis ist das Thema „Einwanderer“ der Gesprächsstoff Nummer 1. Denn die meisten Menschen, die in unser Land kommen, haben kein Asylrecht. Sie sind Aus- bzw. Einwanderer, und diese Menschen müssen sich ausweisen, wie auch wir, wenn wir in ein anderes Land einreisen wollen. Dass ich mit meiner Anzeige recht habe, ist in meinem Freundes- und Bekanntenkreis nicht die Frage, sondern lediglich, was es bringen soll.Wie reagiert Ihr Umfeld auf Ihre Strafanzeige?

Kann man die Bundeskanzlerin einfach so anzeigen? Das Polizeipräsidium Niederbayern bestätigt auf Wochenblatt-Nachfrage, dass die Strafanzeige gestellt wurde. „Es gibt eine Strafverfolgungspflicht“, erklärt Kriminalhauptkommissar Christian Biedermann. Pügerls Anzeige wird demnach von der Straubinger Kriminalpolizei an die Staatsanwaltschaft in Straubing übermittelt. Diese wiederum gibt den Vorgang gemäß dem sog. „Tatortprinzip“ weiter an die Staatsanwaltschaft in Berlin. Dort wird dann entschieden, wie mit der Strafanzeige weiter verfahren wird. Allzu große Erfolgschancen räumt Pügerl der von ihm gestellten Strafanzeige allerdings nicht ein, aber er ist sich sicher: „Wenn das tausende Menschen machen würden, dann käme Bewegung in die Sache.“ Vorsorglich schließt er seine Strafanzeige mit dem Satz: „Über den Ausgang des Verfahrens bitte ich mich in Kenntnis zu setzen.“

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Straubing-Bogen