Jetzt ermittelt die Polizei
Schlüsseldienst-Wahnsinn: Frau musste nach Türöffnung über 1.000 Euro blechen

09.07.2017 | Stand 12.10.2023, 10:08 Uhr
−Foto: n/a

Über 1.000 Euro musste eine Frau (32) nach der Öffnung der Wohnungstür an einen Schlüsselnotdienst zahlen – jetzt ermittelt die Dingolfinger Polizei.

MOOSTHENNING Dubiose Machenschaften von einigen Schlüsseldiensten haben eine ganze Branche in Misskredit gebracht. Nun hat sich auch im Landkreis Dingolfing-Landau ein besonders krasser Fall ereignet: Eine Frau aus Moosthenning rief einen Schlüsselnotdienst zur Hilfe – und wurde böse abkassiert. Jetzt ermittelt die Dingolfinger Polizei.

Die 32-Jährige hatte sich am Sonntag, 22. November, aus ihrer Wohnung ausgesperrt und deshalb einen Notdienst verständigt. „Es kamen zwei Männer, die das Schloss abdrehten und einen neuen Schließzylinder einbauten“, so Polizeioberkommissar Peter Fellermeier von der Polizeiinspektion Dingolfing. Dann das böse Erwachen: „Die Männer verlangten von ihr einen Betrag von mehr als 1.000 Euro“, die Dame musste die Rechnung sofort bar bezahlen“, so Fellermeier.

„Zu hohe Rechnungen von Schlüsseldiensten sind ein Dauerbrenner“, weiß Tatjana Halm, von der Verbraucherzentrale Bayern. Im Wochenblatt gibt sie Tipps, wie man sich vor unseriösen Schlüsseldiensten schützen kann. „Wenn die Rechnung zu hoch erscheint, sollte man die Zahlung verweigern oder nur einen Teilbetrag zahlen“, rät die Juristin. Nur so sei gewährleistet, dass man die einzelnen Arbeitsschritte und die Gesamthöhe der Rechnung auch überprüfen und überflüssige Arbeitsleistungen auch beanstanden kann.

Manche Schlüsseldienste, so Halm, würden für ihre Dienstleistung auch Festpreise anbieten, die man bereits bei der ersten Kontaktaufnahme telefonisch erfragen kann. So habe man als Ausgesperrter eine gewisse Planungssicherheit. Halm: „Dann gibt es keine unangenehme Überraschungen.“

Übrigens, sollten Mitarbeiter des Schlüsseldienstes nach einer Türöffnung auf eine sofortige Zahlung bestehen und eventuell sogar drohen, dass ansonsten wieder die Tür verschlossen wird, könnte sogar der Tatbestand der Nötigung erfüllt sein. In diesem Fall, rät Halm, sei es sinnvoll, die Polizei einzuschalten.

Apropos Polizei: Im Fall der 32-jährigen Frau aus Moosthenning laufen Ermittlungen wegen Wucher gegen den Schlüsseldienst, wie die Inspektion Dingolfing dem Wochenblatt bestätigte.

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