Der achte Verhandlungstag
Mord ohne Leiche: Die Suche nach der Wahrheit geht weiter

05.07.2017 | Stand 25.07.2023, 7:17 Uhr
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Der Prozess gegen den Straubinger Dieter T. (Foto) wurde am Donnerstag fortgesetzt

REGENSBURG/STRAUBING Im Indizienprozess des wegen Mordes angeklagten Dieter T. (59) aus Straubing vor der Schwurkammer des Landgerichts Regensburg liegt auch nach acht Verhandlungstagen das Geschehen vom 9. Mai 2009 im Nebel. Aktuell durchleuchten die Prozessbeteiligten die – vor allem weiblichen – Kontakte des verschwundenen Straubinger Antiquitätenhändlers Rudolf P. (78).

Völlig überraschend war am siebten Verhandlungstag eine 23-jährige Bekannte des Senioren im Sitzungssaal festgenommen worden, als sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Prozessbeteiligten offensichtlich mit Unwahrheiten bediente (wir berichteten). Inzwischen ist sie wieder auf freiem Fuß, wird aber an einem der kommenden Prozesstage erneut vor Gericht erscheinen müssen. Bis dahin muss sich Verteidigerin Anja Sturm mit ihren Fragen nach Geld-Diebstählen, einem Überfall, Geldgeschenken und Einkaufstouren mit dem Vermissten gedulden.

Am Donnerstag, dem achten Verhandlungstag, wurde eine 27-jährige Straubingerin zu ihrer Beziehung mit dem Antiquitätenhändler, den sie seit ihrem 15. Lebensjahr kennt, befragt. Sie hatte den Senioren zwei Tage vor seinem Verschwinden zum letzten Mal gesehen. Wenn auch sträubend räumte sie ein, auch sexuelle Kontakte mit ihm gehabt zu haben, obwohl sie es als „ekelhaft mit so einem alten Mann“ empfunden habe. Dafür zeigte sich Rudolf P. ihr gegenüber finanziell sehr großzügig. Als sie ihn in einem – in der Wohnung aufgefundenen – Brief um ein Darlehen von 7.000 Euro gebeten hatte, lehnte er dies allerdings ab.

 Von Interesse waren für die Schwurkammer auch die gemeinsamen Einkäufe. Im Kofferraum des Pkw von Rudolf P. hatte die Kripo Einkaufstüten und Kassenzettel vom Tag des Verschwindens sichergestellt. Danach war mehr eingekauft worden als die Gegenstände, die sich im Kofferraum befanden. Immer wieder wurde die Zeugin nach Slipeinlagen gefragt. Sie bestritt allerdings, solche zu verwenden.

Auch den Angeklagten kannte die Zeugin nach ihren eigenen Angaben von zwei Begegnungen her. Einmal sei sie ihm im Hausflur vor der Wohnung des Antiquitätenhändlers begegnet, beim zweiten Mal habe sie sich in dessen Wohnung aufgehalten, als der Angeklagte zu Besuch kam. In der Wohnung des Angeklagten selbst will sie dagegen nie gewesen sein. Die Ermittler hatten jedoch eine Zigarettenkippe mit ihrer DNA in der Wohnung des Angeklagten sichergestellt. Auf die hierauf gerichtete Frage des Gerichtsvorsitzenden gab es für die Zeugin nur die Erklärung, dass sie dem Angeklagten in der Wohnung des Verschollenen eine Zigarette angeboten habe. Vielleicht habe sie diese auch selbst angefasst und der Angeklagte habe diese später in seiner Wohnung geraucht.

Zu Spekulationen führen diese Zeugenaussagen dann, wenn man sie im Zusammenhang mit denen der beiden Mitgefangenen des Angeklagten sieht. Diesen will er erzählt haben, dass ihm bei dem Raubmord ein Mann und eine Frau geholfen habe. Laut Oberstaatsanwalt Klaus Dieter Fiedler gibt es jedoch keinen dringenden Tatverdacht. Die Zeugin war auch von der Schwurkammer nicht – anders als ihre „Vorgängerin“ – darüber belehrt worden, dass sie auf Fragen, mit denen sie sich selbst belasten würde, schweigen kann.

In unserer letzten Ausgabe haben wir unter anderem berichtet, dass sich der Verschollene und der Angeklagte seit einem gemeinsamen Gefängnisaufenthalt im Jahr 2003 kennen. Verteidigerin Anja Sturm erklärte nunmehr unserer Zeitung gegenüber, dass diese uns erteilte Information falsch sei. Ihr Mandant sei bis auf das gegenständliche Verfahren nie inhaftiert gewesen.

Straubing-Bogen