Allgemeinverfügung
Die Stadt Hof erlässt für den Untreusee ein Alkoholverbot an Christi Himmelfahrt

30.04.2018 | Stand 21.07.2023, 3:50 Uhr
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Wie in den vergangenen Jahren gilt an Christi Himmelfahrt (Vatertag) am 10. Mai striktes Alkoholverbot am gesamten Untreusee.

HOF Auch das Mitführen alkoholischer Getränke ist nicht erlaubt. Ausgenommen sind lediglich die so genannten mit gaststättenrechtlicher Erlaubnis erfassten Flächen – sprich der Minigolfplatz, das Hotel am Untreusee sowie Grüners Sommergaststätte. Diese Allgemeinverfügung wird vor Ort durch Polizei, städtische Bedienstete sowie durch die Stadt Hof ermächtigte Personen, die sich auf Verlangen ausweisen müssen, umgesetzt. Sollte sich nicht an das Alkoholverbot gehalten werden, wird ein Bußgeld fällig.

Schwandorf