Das Polizeipräsidium Oberpfalz hat am 28. September 2017 die derzeitigen Ermittlungsergebnisse zum Verdacht der Untreue gegen einen städtischen Bediensteten in einer Pressemitteilung veröffentlicht.
SCHWANDORF Wie in dieser Pressemitteilung richtig ausgeführt, wurden die Ermittlungen auf Grundlage einer Strafanzeige der Stadtverwaltung aufgenommen. teilt die Stadt Schwandorf am Freitag, 29. September, mit. Diese wurde Ende Juli 2017 gestellt und lag den zuständigen Ermittlungsbehörden wohl erst im August 2017 vor.
Im Vorfeld der Strafanzeige hatte die Verwaltung im Rahmen einer umfassenden Prüfung Ungereimtheiten bei den Einnahmen aus den städtischen Parkscheinautomaten nicht nur im Monat Juli festgestellt. Eine genaue Schadenshöhe ist der Stadtverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht ersichtlich; deren tatsächliche Höhe wird sich wohl erst im Laufe der Ermittlungen herausstellen.
"In Präzisierung der Pressemitteilung des Polizeipräsidiums ist anzumerken, dass sich der Ermittlungsansatz nicht gegen die Verkehrsüberwachung und die dort tätigen Kollegen richtet", so die Stadt.
Oberbürgermeister Andreas Feller und der örtliche Personalratsvorsitzende Jürgen Liebl zeigen sich tief betroffen, weil so wie es aussieht ein Mitarbeiter hier offensichtlich das Vertrauen des Arbeitgebers und der Kollegen in gröbster Form missbraucht hat, um sich persönlich zu bereichern. "Die Stadt ist an einer lückenlosen und schnellstmöglichen Aufklärung dieses Sachverhalts interessiert und wird daher die zuständigen Behörden bei den weiteren Ermittlungen umfassend unterstützen. Zu möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen werden keine Auskünfte erteilt."
Schwandorf