WERNBERG-KÖBLITZ Nach den durchgeführten Ermittlungen erwarben die zwei Herren den Toyota, um ihn nach Rumänien auszuführen. Zur Zulassung des Fahrzeugs besorgten sie sich bei einem Landratsamt in Brandenburg ein Kurzzeitkennzeichen. Dieses Kennzeichen (mit gelbem Randbereich) wird aber von ausländischen Behörden nicht anerkannt. Kurzerhand übermalten die Toyotafahrer den gelben Rand mit roter Farbe und wollten dadurch ein so genanntes Ausfuhrkennzeichen vortäuschen.
Solche Handlungen sind natürlich in Deutschland nicht erlaubt und erfüllen den Tatbestand der Urkundenfälschung. Nach einer Vernehmung und der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung konnten die rumänischen Staatsbürger ihre Reise fortsetzen.
0 Kommentare