Urteil
Hauptzollamt Regensburg kommt Betrüger auf die Schliche – Sozialabgaben nicht entrichtet

11.07.2017 | Stand 25.07.2023, 2:43 Uhr
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Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg mit Dienstort Weiden führten dazu, dass ein Firmeninhaber aus dem Raum Schwandorf vom Amtsgericht Regensburg zu einer Freiheitstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt wurde.

LANDKREIS SCHWANDORF Der Geschäftsinhaber unterließ es über einen Zeitraum von ca. drei Jahren, die in seinem Betrieb Beschäftigten bei der für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stelle monatlich ordnungsgemäß und vollständig, unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne, anzumelden. Die erforderlichen Beiträge zu den Sozialversicherungen in Höhe von insgesamt rund 90.000 Euro wurden von dem Firmeninhaber nicht entrichtet. Für den entstandenen Schaden muss der Beschuldigte aufkommen.

  

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