SPD fordert Abschaffung:
"Lex Schuierer" wurde erst einmal angewandt

05.07.2017 | Stand 25.07.2023, 5:02 Uhr

Eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Franz Schindler hat ergeben, dass das Selbsteintrittsrecht ("Lex Schuierer") nur einmal, und zwar gegen Hans Schuierer (Foto), angewandt worden ist. Dieses Disziplinierungsinstrument gegenüber Landräten sei somit überflüssig und gehöre abgeschafft.

SCHWANDORF/BAYERN Weil sich der damalige Schwandorfer Landrat Hans Schuierer 1985 geweigert hatte, trotz einer Weisung der Bayerischen Staatsregierung bau- und wasserrechtliche Bescheide zur Genehmigung einer atomaren Wiederaufarbeitungsanlage zu unterzeichnen, hat die CSU im Landtag im Eilverfahren und gegen die Stimmen der Opposition das Verwaltungsverfahrensgesetz geändert und ein so genanntes Selbsteintrittsrecht der Aufsichtsbehörde gesetzlich verankert. Seitdem kann der Leiter einer Aufsichtsbehörde an Stelle der eigentlich zuständigen angewiesenen Behörde handeln. Der Selbsteintritt gegenüber einem Landratsamt als Staatsbehörde ist zulässig, wenn der fachliche Minister ein sofortiges Handeln aus wichtigen Gründen des öffentlichen Wohls im Einzelfall für erforderlich hält. Mit Anordnung vom 25. Oktober 1985 hatte der Staatsminister des Innern damals den Selbsteintritt anstelle des eigentlich zuständigen Landratsamtes Schwandorf verfügt. Nachdem das Verwaltungsgericht Regensburg einen Antrag von Landrat Hans Schuierer, den Sofortvollzug der Anweisung auszusetzen, mit Beschluss vom 11. November 1985 zurückgewiesen hatte, hat der Regierungspräsident der Oberpfalz noch am gleichen Tag den Selbsteintritt vollzogen und die strittigen bau- und wasserrechtlichen Genehmigungen unterzeichnet. Geholfen hat es bekanntlich nichts, die WASA ist nicht gebaut worden.

Das Selbsteintrittsrechts der Aufsichtsbehörde wird seitdem als "Lex Schuierer" bezeichnet, weil die Gesetzesänderung ausschließlich aus Anlass der Weigerung von Hans Schuierer, Genehmigungen zu erteilen, erfolgt ist. Zur Rechtfertigung hat die Bayerische Staatsregierung damals ausgeführt, dass es nur darum gegangen sei, eine "Regelungslücke" zu schließen, sich aber ansonsten nichts ändern würde. Richtig ist, dass die so genannte Ersatzvornahme gegenüber Kreisbehörden schon immer zulässig war, dass es bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben der Kreisbehörde bis dahin aber nur die Möglichkeit gab, einen Landrat disziplinarrechtlich bis hin zur Dienstenthebung "auf Linie" zu bringen.

Nachdem die "Lex Schuierer" nun schon über 25 Jahre in Kraft ist, wollte der Landtagsabgeordnete Franz Schindler mit einer Landtagsanfrage erfahren, in wie vielen Fällen seit 1985 die Leiter von Aufsichtsbehörden oder der fachlich zuständige Staatsminister von dem Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht haben. Die Antwort des Innenministers ist für Schindler nicht überraschend: Demnach habe eine aktuell durchgeführte Umfrage bei den bayerischen Ministerien und der Staatskanzlei ergeben, dass seit der Problematik um die Genehmigung der WAA kein einziger weiterer Fall bekannt sei, dass von dem Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht worden ist. Das bedeute nach Ansicht von Franz Schindler nicht, dass die Landräte jetzt allesamt "auf Linie" der Staatsregierung seien, sondern dass die im Jahr 1985 vorgenommene Einführung des gesetzlichen Selbsteintrittsrechts der Aufsichtsbehörde bzw. des jeweiligen Staatsministers von Anfang an eine politische Überreaktion zu dem einzigen Zweck gewesen sei, die WAA beschleunigt zu genehmigen. Schindler ist der Meinung, dass auf das gesetzliche Selbsteintrittsrecht, so wie in anderen Bundesländern auch, getrost verzichtet werden könne. Deshalb tritt er für eine Streichung des Selbsteintrittsrechts ein.

Schwandorf