Justiz
Viereinhalb Jahre Knast für brutalen Taxi-Räuber

08.07.2017 | Stand 02.08.2023, 10:55 Uhr
−Foto: Foto: Eckl

Viereinhalb Jahre: So lange schickt Richterin Bettina Mielke vom Landgericht Regensburg einen brutalen Taxi-Räuber ins Gefängnis – zwei Jahre davon muss er einen Entzug machen. Das Urteil, die Hintergründe:

REGENSBURG Taxifahren ist kein leichter Job. Bei jeder Verkehrslage, zur Tages- und zur Nachtzeit sind die mietbaren Chauffeure mit ihren beigen Kutschen in Regensburg und im Landkreis unterwegs. Bislang war der Job zwar nicht prickelnd, aber wenigstens sicher – bisher. Denn ein 31-jähriger Regensburger überfiel Anfang März dieses Jahres brutal einen Taxler. Am gestrigen Dienstag musste sich der Mann vor Richterin Bettina Mielke vor dem Landgericht verantworten.

Das war geschehen: Der 31-Jährige nahm sich in der Isarstraße an der Ecke zur Amper-straße ein Taxi. Schon an der Würmstraße aber zog der 31-Jährige ein zwölf Zentimeter langes Messer aus der Tasche und drückte es dem Taxifahrer an die Kehle – er wollte Geld. Der Taxifahrer versuchte noch, aus dem Auto zu fliehen – dabei kam es zu einem Gerangel zwischen dem 31-Jährigen und dem Taxifahrer um dessen Geldbörse, die er in Händen hielt. Dabei ging der Räuber nicht eben zimperlich mit dem Taxifahrer um. Am Ende ergatterte der Mann die Börse – 150 Euro waren drin.

Am Dienstag wurde er mit dem Achter vorgeführt, er saß bis zur Verhandlung in U-Haft. Sein Verteidiger einigte sich mit Richterin Mielke und dem Staatsanwalt auf einen Deal, wonach der Mann nicht mehr als fünf Jahre in den Knast muss. Am Ende waren es viereinhalb Jahre Haft – zwei Jahre davon in einer Entziehungsanstalt. Eigenwillig war der Auftritt des Opfers Georg B., der sich vor Gericht nicht mehr näher über die Tat auslassen wollte.

„Ich will damit nicht mehr anfangen!“, so antwortete das Opfer auf die Aufforderung der Richterin, sich über den Hergang der Tat zu äußern. Er wies darauf hin, dass er bereits Aussagen bei der Polizei getätigt hatte, die so auch richtig seien. Auf die Frage von Richterin Mielke, ob er denn Todesangst verspürt hatte, antwortete das Opfer mit der Gegenfrage: „Wer hätte das nicht?“ Den Eindruck jedoch, dass der Täter damals unter Drogen stand, hatte er nicht. „An dem Tag habe ich nichts mehr verdient!“, so betonte der Taxifahrer. Er nicht nur am Tag des Überfalls keine Einnahmen mehr, sondern auch in den sieben darauf folgenden Wochen. Der Arbeitsausfall war Folge des Überfalls, betonte das Opfer vor Gericht. Der Taxifahrer, der vor dem Überfall regelmäßig in Nachtschicht gearbeitet hatte, fährt nun nur noch tagsüber. Die brutale Tat habe ihm nicht nur Ärger eingebracht, sondern ihn auch viel Geld gekostet. „Es ist nicht kurz vor, sondern 10 nach 12!“

Für den Angeklagten war es bei der Urteilsabwägung nicht eben günstig, dass der 31-Jährige bereits vorbestraft war. Für ihn sprach, dass er sich beim Taxifahrer im Vorfeld des Prozesses entschuldigt hatte und dass er sich einsichtig zeigte. Doch schwere räuberische Erpressung ist keine Bagatell-Straftat. Zudem wurde bei dem Prozess klar, dass der 31-Jährige süchtig nach allen möglichen Rauschmitteln ist. So sah das Gericht eine Freiheitsstrafe einschließlich des Entzugs für angemessen an. Der Staatsanwalt betonte in seinem Schlussplädoyer, dass „es voraussichtlich die letzte Chance auf eine sinnvolle Umkehr und Abkehr“ des Drogenabhängigen sei.

Regensburg