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Organspende-Skandal: Frau des Angeklagten verliert Doktorgrad

08.07.2017 | Stand 13.09.2023, 1:28 Uhr
−Foto: Foto: Eckl

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat der Göttinger Zahnärztin Manal O. den Doktorgrad der Universität Regensburg aberkannt. Die Arbeit sei „in weiten Teilen ein Plagiat der Arbeit ihres Ehemannes“, befand die neunte Kammer am Verwaltungsgericht Regensburg.

REGENSBURG 2004 hatte der angesehene Transplantationsmediziner an der Universität Regensburg promoviert. Sein Thema ist gleichzeitig sein Fachgebiet: Lebertransplantationen bei Leberkrebs. Zwei Jahre später, 2006, legt seine Frau, eine Zahnärztin, ebenfalls eine Promotion an der Uni Regensburg vor. Das Thema ist ähnlich: „Behandlungsstrategien beim Hepatozellulären Karzinom“, also ebenfalls bei Leberkrebs. Beide Arbeiten haben als Datengrundlage Patienten aus Göttingen, wo der Transplantationsmediziner ab 2006 arbeitete. Einziger Unterschied: Die Zahnärztin hatte statt 86 insgesamt 120 Patienten hinzugenommen zu ihrer Studie und wollte eigentlich als Alternative die teilweise Entfernung der Leber und deren Folgen mit auswerten.

Vor der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg indes wurde schnell klar, was von der gerade einmal 56-seitigen Arbeit zu halten ist: „Der Wortlaut ist in ganzen Absätzen identisch“, sagte der vorsitzende Richter, „zudem sind lediglich in der ersten Tabelle der Arbeit die 30 weiteren Patienten berücksichtigt, im Folgenden sind die Tabellen in weiten Teilen die selben“, so der Richter. 48 von 49 zitierten Literaturangaben wurden von Manal O. von ihrem Mann übernommen, „ohne das teilweise diese Literatur überhaupt zitiert wurde.“

Peinlich wurde es für die Uni Regensburg nur, weil man statt auf die damals geltende Promotionsordnung eigentlich auf die aktuelle Fassung verweisen hätte müssen, als man 2013 den Bescheid erließ, den Doktorgrad abzuerkennen. „Seit dem jüngsten bekannt gewordenen Fall, den der Ex-Bildungsministerin Annette Schavan, hätte man wissen müssen, dass es immer die aktuelle Promotionsordnung ist, die zählt.“

Die Klägervertreterin, Rechtsanwältin Eva-Maria Wehenbrink, brachte vor Gericht allen ernstes vor, dass Manal O. die beiden Gutachter ihrer Doktorarbeit ja gar nicht getäuscht hätte. Vielmehr sei man ja damals „engstens befreundet gewesen und nachdem der Doktorvater beide Arbeiten begutachtet hat, hätte es ihm doch auffallen müssen, wenn es wirklich ein Plagiat gewesen wäre.“ Dem widersprachen die Richter: Der „Ruf der Institution“ sei hier entscheidend, den man mit einem solchen offensichtlichen Plagiat gefährden würde.

Heute steht Aiman O. als Angeklagter im so genannten „Organspendeskandal“ vor dem Landgericht Göttingen, weil er die Werte seiner Patienten manipuliert haben soll. Dadurch sollen sie bei der Vergabe von Spenderlebern durch die Eurotrabnsplant bevorzugt worden sein. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag in elf Fällen sowie Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen, weil nach Ansicht der Staatsanwaltschaft andere Patienten starben, während Aiman O. seine Patienten durch angeblich falsche Angaben bevorzugt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt derzeit noch, weil es an der Uni Regensburg zwischen 2003 und 2008 in 46 Fällen zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei. Die Ankläger finden allerdings keinen Gutachter, der das komplizierte System der Vergabe von Spenderorganen bewerten und Aiman O.s Handeln bewerten könnte.

Zwischenzeitlich hat auch das Verwaltungsgericht Regensburg eine Pressemitteilung verschickt. Die Begründung der Aberkennung im Wortlaut:

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat heute die Klage einer Zahnärztin gegen den Entzug des Doktorgrades durch die Universität Regensburg abgewiesen.

Nach Auffassung der Richter hat die Klägerin in ihrer Dissertation in erheblichem Umfang Inhalte aus der Dissertation ihres Ehemannes übernommen, ohne auf diese Quelle in ihrer Arbeit ausreichend hinzuweisen. Eine von der Promotionsordnung geforderte selbstständige wissenschaftliche Leistung liege daher nicht vor.

Die Klägerin promovierte mit ihrer Arbeit an der Universität Regensburg im Jahr 2006 zum Doktor der Zahnheilkunde. Der als Transplantationschirurg tätige Ehemann hat- te für seine Arbeit bereits im Jahr 2005 ebenfalls von der Universität Regensburg den Doktorgrad verliehen bekommen. Beide Arbeiten befassten sich mit dem Hepatozel- lulären Karzinom (Leberzellkarzinom).

Die Universität Regensburg hatte die ursprünglich mit „cum laude (3)“ bewertete Promotionsprüfung der Klägerin mit Bescheid vom 17. Dezember 2012 nachträglich für nicht bestanden erklärt und die Verleihung des Doktorgrades zurückgenommen. Sowohl der dagegen zunächst erhobene Widerspruch als nun auch die dagegen ge- richtete Klage blieben erfolglos. Damit verliert die Klägerin das Recht, den Doktortitel zu führen. Ihre Zulassung als Zahnärztin war hingegen nicht Gegenstand des Verfahrens.

Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwal- tungsgerichtshof in München gestellt werden.

Regensburg