Justiz
Regensburger Rechtsanwalt ist gegen härteres Sexualstrafrecht

08.07.2017 | Stand 13.09.2023, 1:32 Uhr

Das ARD-Magazin Kontraste berichtet über Unglaubliches aus dem Strafrecht: Wenn sich ein Opfer nicht wehrt, geht der Vergewaltiger oft straffrei aus. Der Regensburger Rechtsanwalt Jan Bockemühl wird auch interviewt – er ist gegen die Verschärfung des Strafrechtes.

REGENSBURG Der Regensburger Rechtsanwalt Jan Bockemühl ist bekannt als Strafrechtler, der oft auch die harten Fälle übernimmt. Häufig vertritt er dabei auch Sexualstraftäter wie Vergewaltiger. Jetzt hat er sich im ARD-Magazin Kontraste gegen eine Verschärfung des Sexualstrafrechtes ausgesprochen.

Kontraste berichtete über den Fall einer 15-Jährigen, die von einem Bekannten der Mutter vergewaltigt worden war. Das Mädchen hatte klar „Nein“ gesagt, dann aber, aus Angst vor dem gewalttätigen Mann, die Vergewaltigung über sich ergehen lassen. Sie hatte wohl auch eine Ahnung, was ihr blüht, wenn sie es nicht zugelassen hätte: Am Abend verprügelte der Mann noch seine Freundin und wurde dafür auch strafrechtlich verurteilt.

Der Fall der 15-Jährigen kam sogar vor Gericht, doch am ersten Verhandlungstag wurde der Mann freigesprochen. Denn nach Ansicht des Gerichts war der Paragraf 177 nicht erfüllt – eine Vergewaltigung ist es nur dann, wenn sich das Opfer gegen den Täter wehrt. Opferverbände, die in dem Kontraste-Bericht zitiert werden, sprechen von bis zu 100 Fällen, die ähnlich wie der der 15-Jährigen abgelaufen seien. Sie fordern eine Verschärfung des Strafrechts. Andere Länder haben auch hier viel strengere Regeln als etwa Deutschland – man denke nur an den Fall Julian Assange, den Gründer von Wikileaks, der in Schweden wegen eines sexuellen Aktes vor Gericht gestellt werden soll, der im Nachhinein nicht einvernehmlich gewesen sein soll. Für Deutsche wirkt das seltsam, weckt er doch auch Erinnerungen an den Fall des Wettermoderators Jörg Kachelmann. Im Kontraste-Bericht wird der Fall auch erwähnt.

„Ein Nein allein ist keine Vergewaltigung“ Der Regensburger Rechtsanwalt Jan Bockemühl ist Vorsitzender der Initiative bayerischer Strafverteidiger und als solcher kommt er in dem Bericht auch zu Wort. Bockemühl ist strickt gegen eine Verschärfung des Strafrechtes.

„Wenn es hier zu einem Geschlechtsakt kommt, der nicht gewollt ist, ist es nach meinem Dafürhalten tatsächlich zumindest eine Beleidigung, das mag ein relativ geringer Strafrahmen sein“, zitiert das ARD-Magazin den Strafverteidiger aus Regensburg. Und weiter: „Nicht alles was möglicherweise jemandem unangenehm ist, muss auch mit dem starken Schwert des Strafrechts sanktioniert werden.“ Bockemühl findet, dass ein „Nein“ alleine nicht ausreicht, um eine Vergewaltigung zu definieren. „Das wäre ein sehr, sehr weiter Begriff der Vergewaltigung, der jedenfalls dem deutschen Strafrecht und dem deutschen Strafrechtsanwender erstmal sehr fern wäre“, sagte Bockemühl vor laufender Kamera. Sonst käme es öfter zu falschen Beschuldigungen, so der Anwalt.

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