Digital
Es wird eng für die Kanzlei Urmann – Redtube-Abgemahnte fordern Geld zurück

08.07.2017 | Stand 13.09.2023, 1:09 Uhr
−Foto: n/a

Es wird eng für Thomas Urmann und seine Kanzlei U + C aus Regensburg. Jetzt haben Verbraucherschützer ein Musterschreiben ins Netz gestellt, das Abgemahnte im Fall Redtube-Pronostreaming abschicken können. Derweil wurde ein Strafprozess verschoben.

REGENSBURG Es wird eng für Thomas Urmann und die Regensburger Kanzlei U + C: Weil Abmahnungen nach Meinung des Landgerichts Köln unrechtmäßig waren, bietet die Verbraucherschutzzentrale Sachsen nun Musterschreiben für Betroffene an. Hintergrund war ein bislang noch nie dagewesenes Vorgehen der Regensburger Rechtsanwälte: Sie verschickten deutschlandweit Abmahnungen, weil Nutzer auf einer Streaming-Plattform Pornos angeschaut haben sollen. Bislang war herrschende Meinung, dass Urheberrechtsverletzungen daraus resultieren, dass in Tauschbörsen nicht nur unrechtmäßig heruntergeladen, sondern eben gleichzeitig auch zur Verfügung gestellt wurde. Beim Streamen ist das anders. Fraglich war zudem, ob die Firma, die die Abmahnungen in Auftrag gab, überhaupt die Rechte an den Filmen besaß: Die Verträge mit The Archive waren zumindest fragwürdig.

Einige Kammern des Landgerichts Köln, längst nicht alle, hatten aufgrund eines fragwürdigen Gutachtens die Adressen der Nutzer herausgegeben. Dabei erweckten die Antragsteller, übrigens nicht U + C, die aufgrund ihrer Logistik lediglich die Abmahnungen verschicken sollten, den Eindruck, als hätte es sich um Tauschbörsen, nicht aber um Streaming gehandelt – das Landgericht Köln hatte in einer Entscheidung schließlich klargestellt, dass sich die Richter getäuscht fühlten.

Wie viele Betroffene es in der Sache überhaupt gibt, ist fraglich – denn die Medienberichterstattung war breit. Das Wochenblatt hatte übrigens als eines der ersten Medien  deutschlandweit über den Fall berichtet. 

Die Kanzlei Urmann war bereits mehrfach in die Schlagzeilen geraten. Einmal, weil Forderungen aus Porno-Abmahnungen mit einem Nennwert von 90 Millionen Euro erfolgreich versteigert wurden. Ein andermal kündigte man quasi einen Porno-Pranger an, indem man auf der Internetseite von U + C eine Gegnerliste veröffentlichen wollte – also jene Fälle, bei denen die Abgemahnten nicht bereit waren, sofort zu zahlen, sondern vor Gericht zogen. Erst ein bundesweiter Protest, auch von Seiten der Politik, aber auch des Datenschutzes verhinderte den Porno-Pranger.

Ungemach erwartet den Inhaber von U + C allerdings auch, weil er als Geschäftsführer einer Wurstfabrik in Schwaben angeblich Sozialabgaben nicht bezahlt haben soll. Angeklagt ist Urmann wegen Betrugs, Insolvenzverschleppung und Vorenthalt von Sozialabgaben. Der Prozess musste aber verschoben werden, weil Urmann erkrankte.

Hier übrigens das Musterschreiben von Betroffenen im Redtube-Streit im Wortlaut:

"Musterbrief zur Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren nach unberechtigter Abmahnung und Rückforderung von Schadensersatzzahlungen

Absender: .....................................

.....................................

.....................................

U+C Rechtsanwälte

URMANN + COLLEGEN

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Zeißstraße 9 93053 Regensburg

Anspruch auf Aufwendungsersatz gem. § 97a Abs. 4 UrhG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Datum .......................

mit Schreiben vom ... mahnten Sie mich wegen der Nutzung des Portals redtube ab. Diese Abmahnung war unberechtigt. Das LG Köln hat in seinem Beschluss vom 24.01.2014 (Az. 209 O 188/13) dargelegt, dass seine ursprünglichen Beschlüsse zur Herausgabe der Nutzerdaten in dieser Sache nach § 101 Abs. 9 S.1 UrhG rechtsfehlerhaft waren: Durch nicht korrekte Darstellungen im Auskunftsantrag hatte das Gericht übersehen, dass es eigentlich um so genanntes Streaming und nicht um illegales Download ging. Die Abmahnung beruhte damit auf rechtlichen Fehlern. Da es sich ganz offensichtlich um ein Streamingportal handelte und nicht um den Download urheberrechtlich geschützter Werke – so dass es an einer unerlaubten Vervielfältigung fehlt – war für Sie auch erkennbar, dass der Auskunftsbeschluss rechtswidrig und die Abmahnung unberechtigt war.

Am ... holte ich Rechtsrat zu Ihrer Abmahnung ein. Diese Rechtsberatung kostete ... Euro, einen Beleg dafür finden Sie in der Anlage in Kopie. Sie haben mir diese für die Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97a Abs. 4 UrhG zu ersetzen. Auf Ihre Abmahnung hin habe ich Ihnen gegenüber eine Unterlassungserklärung abgegeben. Den hierdurch geschlossenen Unterlassungsvertrag fechte ich hiermit wegen arglistiger Täuschung durch Sie, die aus dem oben geschilderten Sachverhalt folgt, an.

Da es wie oben dargestellt an einer Urheberrechtsverletzung durch mich fehlt, waren auch Ihre Schadensersatzforderungen unbegründet. Im Übrigen bestreite ich, dass Ihrer Mandantschaft ein Schaden entstanden ist. Im Ergebnis war Ihre gesamte Forderung in Höhe von ... Euro aus der Abmahnung unberechtigt. Ich fordere Sie hiermit auf, an mich ... Euro bis zum ... (Frist von 2 Wochen) auf mein Konto Nr. .......................................... bei der ................................. (Bank) zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift)

Anlage Kopie des Zahlungsnachweises der in Anspruch genommenen Rechtsberatung

Hinweise zur Verwendung des Musterbriefes 1. Kopieren Sie den Text in ein Textverarbeitungsprogramm (MS WORD, Open Office, etc.) 2. Ergänzen Sie ihn mit Ihren Absenderangaben sowie mit den sonstigen erforderlichen Angaben und löschen Sie die kursiv gedruckten Hinweise. 3. Schicken Sie diesen Brief an die im Adressfeld genannten Rechtsanwälte. Stand: März 2014 © Verbraucherzentrale

Regensburg