Wiederaufnahme
Prozess gegen Gustl Mollath – Gericht legt zunächst 17 Hauptverhandlungstage fest

08.07.2017 | Stand 02.08.2023, 7:35 Uhr
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Das Landgericht Regensburg hat am Donnerstag, 27. Februar, die Termine für die Verhandlung gegen Gustl Mollath bekanntgegeben. Demnach sind für die zeit vom 7. Juli bis zum 14. August 17 Verhandlungstage anberaumt.

REGENSBURG Die Vorsitzende der 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg hat mit Verfügung vom 26. Februar die Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung im wiederaufgenommenen Verfahren Mollath bestimmt.

 42 Zeugen werden zur Vernehmung geladen, darunter Zeugen und Verfahrensbeteiligte des Ausgangsverfahrens, neue Zeugen aus dem Wieder-aufnahmeverfahren, polizeiliche Ermittler und Vorgutachter. Ferner wirken drei Sachverständige der Fachrichtungen forensische Psychiatrie, Rechtsmedizin und Verkehrsunfallanalyse/Kfz-Schäden an der Hauptverhandlung mit. Das von der Kammervorsitzenden vorgesehene Beweisprogramm ist trotz seines erheblichen Umfangs offen für eventuell erforderliche zusätzliche Aufklärungsmaßnahmen.

Die Verfahrensbeteiligten haben Gelegenheit, bei Bedarf zur ergänzenden Vorbereitung der Hauptverhandlung Beweisanregungen vorzubringen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die geplanten Beweiserhebungen von Amts wegen oder aufgrund von Anträgen der Verfahrensbeteiligten in der Hauptverhandlung ausgeweitet werden. Vom Verlauf der Beweisaufnahme hängt letztlich auch ab, ob bis zum 14. August ein Urteil ergehen kann oder über diesen Zeitpunkt hinaus Fortsetzungstermine anberaumt werden müssen.

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